Erpressung durch Angehörige

  • Völliger Konsens bezüglich der Rechtslage. Letztere bleibt m.E. aber in praxi zahnlos, solange nicht ein KH bei einer Konstellation wie der geschilderten mit Verweis auf §12 dem Patienten eine Rechnung stellt, dieser sich juristisch dagenen wehrt und das Ganze - weniger abstrakt als im SGB V sondern ganz konkret auf den Einzelfall bezogen - vor Gericht entschieden wird. Bis dahin bleibt's bei der Tragik der Allmende ("ich zahle ja schließlich auch seit Jahren Krankenkassenbeiträge").
    Schönes Wochenende an alle!