Hallo,
laut MDK darf die Weaningszeit bei Trachealkanülenbeatmung nur dazugezählt werden, wenn der Patient 24h am Stück beatmet wurde.
Wir haben einen beatmeten Patienten aus einer anderen Klinik aufgenommen, er sollte bei uns (Reha-Klinik) von der Beatmung entwöhnt werden.
Da er in den ersten 24h nicht vollständig beatmet wurde und hier teilweise schon am T-Stück war, wurden bei der Beatmungszeit nicht die Weaningzeiten
am T-Stück dazugezählt, sondern nur die reinen Beatmungszeiten (CPAP/ASB).
Laut MDK gibt es für diese Bestimmung für diese Regelung, uns ist aber laut Kodierrichtlinien nichts bekannt.
Kann Jemand mehr zu diesem Thema sagen? Muss dies so akzeptiert werden?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Anja