DRG-Einführung in verschiedenen Krankenhäusern 2003/2004/2005

  • Liebes Forum,

    mich interessiert die Situation rund um die Einführung der DRGs in 2003/2004/2005.

    Wenn ich es richtig verstehe, haben ja manche Krankenhäuser bereits 2003 angefangen nach dem DRG System abzurechnen, während andere erst 2004 oder sogar 2005 starteten.

    Bedeutet dies, dass für Krankenhäuser, die 2004 bereits nach DRG abrechneten, die Erlöse und Anreize anders aussahen als für die, die noch nach dem alten System verfuhren? Also Krankenhäuser, die 2004 bereits das DRG nutzten, hatten einen stärkeren Anreiz Prozeduren/Verweildauer/etc zu verringern, weil sie bereits pauschaliert finanziert wurden?

    Ich frage deshalb, weil es an mancher Stelle heißt, das System sei 2003 und 2004 'budgetneutral' eingeführt worden, aber ich verstehe nicht wirklich, was dies bedeutet.

    Ich wäre Euch allen für Eure Hilfe sehr dankbar!

    Beste Grüße!

  • Hallo,

    Budgetneutral heißt, dass das Krankenhausbudget noch nach altem Recht über die damalige Leistungs- und Kalkulationsaufstellung als Fortschreibung des Vorjahresbudgets ermittelt wurde. Dann wurde jedoch statt durch die Berechnungstage durch die DRG-Leistungen (Summe der Bewertungsrelationen) geteilt, um einen Krankenhausindividuellen Basisfallwert zu ermitteln. Erst nach der budgetneutralen Phase konvergiert dieser auf einen einheitlichen Landesbasisfallwert.

    Natürlich werden über die Entgelte auch Anreize gesetzt, die sich nach der Einführung dann auch verschieben. Allerdings lag damals der Schwerpunkt sicherlich eher in der Prozessoptimierung im Bereich der Kodierung.

    Ein Wort noch zu dem Begriff "pauschalierte Vergütung". Die Pflegesätze waren weit pauschaler als die DRG (oder auch die PEPP). Der Begriff wurde im Gesetz zur Abgrenzung gegen eine Einzelleistungsvergütung verwendet.

    Gruß

  • Hallo,

    Budgetneutral heißt, dass das Krankenhausbudget noch nach altem Recht über die damalige Leistungs- und Kalkulationsaufstellung als Fortschreibung des Vorjahresbudgets ermittelt wurde. Dann wurde jedoch statt durch die Berechnungstage durch die DRG-Leistungen (Summe der Bewertungsrelationen) geteilt, um einen Krankenhausindividuellen Basisfallwert zu ermitteln. Erst nach der budgetneutralen Phase konvergiert dieser auf einen einheitlichen Landesbasisfallwert.

    Natürlich werden über die Entgelte auch Anreize gesetzt, die sich nach der Einführung dann auch verschieben. Allerdings lag damals der Schwerpunkt sicherlich eher in der Prozessoptimierung im Bereich der Kodierung.

    Ein Wort noch zu dem Begriff "pauschalierte Vergütung". Die Pflegesätze waren weit pauschaler als die DRG (oder auch die PEPP). Der Begriff wurde im Gesetz zur Abgrenzung gegen eine Einzelleistungsvergütung verwendet.

    Gruß

    Super, besten Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort, GW!