Thrombozytopenie als Organkomplikation bei Sepsis

  • Guten Tag zusammen.

    Mich beschäftigt derzeit folgende Frage.

    Ein Pat. wird mit Urosepsis stationär aufgenommen. Zum Aufnahmezeitpunkt wurden 2 BK´s
    abgenommen, die neg. ausfielen.

    Zusätzlich sind 3 SIRS-Kriterien positiv.

    Im Labor stellt sich eine Organkomplikation in Form einer absoluten Thrombozytopenie mit 36/nl dar.

    Formal sehe ich somit die Sepsis mit Organkomplikation als kodierfähig an. Richtig?

    Oder darf ich die Sepsis nur kodieren, wenn ich einen Aufwand für die Organkomplikation belegen kann, sprich die Gabe von TK´s? ?(

    Viele Grüße

    Hyper

  • Laut DIMDI Definition zum SIRS muss die Organkomplikation ja allein oder in Kombination mit anderen lebensbedrohlich sein, um eine R65.1 kodieren zu können. Von daher muss ja ein Ressourcenverbrauch für die Thrombocytopenie vorhanden sein. Falls nicht, war es wohl eher nicht lebensbedrohlich...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,

    Ich sehe das etwas anders: laut Sepsis-Gesellschaft Organkomplikation bei Thrombozytopenie mit Thrombozytenzahl < 100.000/mm3. Durch eine Therapie der Grunderkrankung, die für die Thrombopenie verantwortlich ist reguliert sich in aller Regel auch die Zahl der Thrombozyten. Thrombozytentransfusionen bei Patienten mit Sepsis werden nur bei lebensbedrohlichen Blutungen empfohlen. Der Nutzen von prophylaktischen Gaben selbst bei Werten <10.000/mm3 ist unter Sepsis nicht belegt. Siehe hierzu Empfehlungen zur Thrombozytentransfusion der Thrombozyten-Arbeitsgruppe der DGTI, GTH und DGHO.
    Freundliche Grüße

  • Hallo Margherita,

    genauso war auch mein Denkansatz. Hätte dann die dahingehende Kodierung Bestand vor dem MDK? Würden Sie in diesem Fall die Thrombozytopenie zusätzlich kodieren?

    Viele Grüße

    Hyper

  • Moin,
    haben Sie keine weitere Diagnostik bezüglich der Thrombozytopenie nachzusetzen?
    Gruß,

    B. Schrader

  • Hallo,

    der Primärcode ist ja die Sepsis, an die die SIRS angehängt wird. Für eventuelle weitere Angaben sind dann noch zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden. Wenn nach den Definitionen eine Organkomplikation vorliegt, ist der Schlüssel der SIRS mit Organkomplikation dann auch der korrekte. Hiermit wird ja auch die Schwere der Sepsis abgebildet (siehe auch Text im ICD unter R65.1! "schwere Sepsis").

  • Ich möchte nochmal zu bedenken geben, dass eine Thrombocytopenie im Rahmen einer Sepsis natürlich lebensbedrohlich sein kann ( z.B. Beginnende DIC). Aber wenn weder diagnostische noch therapeutische Maßnahmen erfolgten, habe ich an der Lebensgefahr doch Zweifel.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Laut DIMDI Definition zum SIRS muss die Organkomplikation ja allein oder in Kombination mit anderen lebensbedrohlich sein, um eine R65.1 kodieren zu können. Von daher muss ja ein Ressourcenverbrauch für die Thrombocytopenie vorhanden sein. Falls nicht, war es wohl eher nicht lebensbedrohlich...

    Hallo Herr Breitmeier,

    deutliches Veto. Es geht um die Kriterien des SIRS/der Sepsis gemäß DIVI. Wenn eine anders nicht erklärbare Thrombopenie vorliegt und zwei weitere Sepsis-Kriterien bei entsprechendem Gesamtbild vorliegen, liegt definitionsgemäß eine Sepsis vor. Diese ist lebensbedrohlich. Soweit zum medizinischen Aspekt.

    Diagnose und auch die Kodierbarkeit von Sepsis und SIRS von einem - kodiertechnischen - Ressourcenverbrauch durch die Thrombopenie abhängig zu machen, ist weder medizinisch zutreffend noch kodiertechnisch sachgerecht.
    Auch ist nicht nachvollziehbar, dass für die Lebensbedrohlichkeit der Thrombopenie ein Ressourcenverbrauch maßgeblich sein soll.

    Sofern die Sepsiskriterien gegeben sind, kann die Sepsis als Hauptdiagnose und muss das SIRS als Sekundärkode kodiert werden.

    Sofern die vorliegende Thrombopenie einen Ressourcenverbrauch nach sich zog, ist diese zusätzlich kodierbar.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (19. November 2016 um 23:53)