Erweiterung des Prüfanlasses nach MDK-Gutachten

  • Guten Tag,

    die Erweiterung des PA kann auch zu Ihren Gunsten ausfallen. Dem MDK steht es frei, den PA zu erweitern. Üblicherweise wird dies inzwischen auch formal angezeigt. Dennoch kann das im Rahmen eine Begehung Ihnen nutzen, auch wenn es offenbar Tendenzen gibt, diese Erweiterung in einigen Bezirken nicht mehr anwenden zu wollen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,

    vielen Dank!
    Dass eine Erweiterung auch zu unseren Gunsten ausfallen kann, ist uns bewusst.

    Bleibt die Frage nach der Frist ;) !

    Ich bin kein Hardliner, wenn es um die Prüfgründe geht. Es ist absolut verständlich bei einer angefragten überschrittenen oGVD die Hauptdiagnose zu prüfen, beispielsweise.

    Es geht mir z.B. um geforderte Änderungen (durch KK nach Gutachten) von Nebendiagnosen D50.8 auf D50.9 ohne Prüfauftrag. Hintergrund: Bei bereitwilliger Änderung folgt unter Garantie die Ablehnung einer AWP, wegen nicht korrekter Datensätze. Auch das sollte kein Problem sein - okay - aber es macht unnötige Arbeit.

    Oder Ablehnung des PKMS Zusatzentgeltes, weil in den vorgelegten Unterlagen die Punkte nicht nachvollziehbar belegt sind. Die Unterlagen wurden aber auch nicht PKMS-gezielt zusammengestellt, weil es nicht dem Prüfgrund entsprach.

    Und so bleibt die Frage nach einer Frist?!?

    LG
    Ida

  • Hallo Ida,
    eine Frist gibt es nicht. Nur der "gesunde Menschenverstand" gebietet es eigentlich, dass man darauf auch eine Reaktionsmöglichkeit eingeräumt bekommen müsste.
    An anderer Stelle findet sich der Passus, dass das KH nach PA-Erweiterung innerhalb von fünf Monaten nochmal einen korrigierten Datensatz schicken darf. Der Sinn erschließt sich mir nicht wirklich ...
    Gruß fimuc