• Hallo,

    ich habe einen Fall, wo für das ZE 2016-97 zwei OPS zutreffen. Die Frage ist, kann ich beide kodieren und berechnen oder ist nur eins berechnunsfähig, da ich das ZE 2016-97 ja nur einmal in der Rechnung aufführen darf.

    OPS-Kodes:


    von Willebrand-Faktor = 8-810.d8
    plasmatischer Faktor 8 = 8-810.96


    Hat hier jemand erfahrungen gemacht? ?(

    Liebe Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von MissDRG (24. November 2016 um 15:36)

  • Hallo MissDRG,

    natürlich können Sie das ZE2016-97 nur einmal in Rechnung stellen, aber auf dieser einen Rechnung dürfen/können/müssen die Beträge für beide Präparate stehen.
    Kodieren dürfen Sie diese OPS-Kodes m.W. eigentlich nicht, weil sonst zusätzlich das ZE aus dem ZE-Katalog gezogen wird und auf der Rechnung erscheint.

    Gruß,
    fimuc

  • Hallo,

    eine Patientin wird zur geplanten Sectio stationär aufgenommen. Als Nebendiagnose hat sie ein Hereditäres Willebrand-Jürgens-Syndrom. Also zusätzlich den Kode U69.11 eine dauerhaft erwobene Blutgerinnungsstörung. Während des Aufenthaltes erhält die Patientin für insgesamt 11.268 Euro Wilate. Wir stellten der Kasse das Entgelt 2017-97 in Rechnung.

    Die Kasse lehnt dieses ZE mit folgender Begründung ab. Da es sich bei diesem Eingriff um eine geplante Maßnahme (somit kein Notfall) handelt, hätten wir die Patientin nicht aufnehmen dürfen.

    Ist die Aufnahmesituation entscheidend, ob das ZE (egal ob nun 97 oder 98) gezahlt wird? Natürlich konnte die Kasse mir kein Schriftstück vorlegen. Bekannt ist mir diese Einschränkung ebenfalls nicht.

    Vor allen Dingen ist es doch egal, ob wir diese Patintin geplant aufnehmen, oder eben eine andere Klinik. Die Patientin benötigt das Medikament doch auch dort.

    Wie denken sie darüber?

    Gruß Attila

  • Hallo,

    es steht nirgends, dass das ZE nur bei Notfällen abgerechnet werden darf.
    Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte: das ist ein KH-individuelles ZE.
    Haben Sie es denn vereinbart?

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    ich verstehe die Begründung der Kasse auch nicht, oder geht es hier um die Frage nach der medizinische Indikation der Sectio mit der darauffolgenden Notwendigkeit der Verabreichung von Wilate?

    Den Kode U69.11! brauchen Sie beim Hereditären Willebrand-Jürgens-Syndrom aber nicht anzugeben, der dient nur zur Differenzierung der ICD-Kodes in Tabelle 3 der Anlage 7.

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Guten Morgen,

    nein Indikation etc. wurde nicht angezweifelt. Einzige Begründung sei gewesen ...keine Notfallindikation... somit hätte eine Aufnahme nicht erfolgen dürfen.

    Glaube das ist mal wieder was für den Anwalt.

    Gruß Attila

  • Hallo,

    Level 2...bin jetzt etwas weiter. Es ist wohl wirklich so, dass die Kasse sagt, es handelt sich aufgrund der Erkrankung der Mutter um eine Risikogeburt. Da es in diesem Fall planbar war, hätte die Patientin in eine Spezialklinik für Bluter mit entsprechendem Equipment aufgenommen werden müssen. Sicherlich hat diese Klinik dann auch eine andere (günstigere ;) )Entgeltvereinbarung.

    Nun hab ich es .....Entgeltvereinbarung....."soweit das Krankenhaus Leistungen gemäß Anlage 3a und 3b zur FPV 2017 im Rahmen des §8 Abs. 1 KH EntgG (Behandlung von Notfallpatienten) erbringt, gelten hierfür die Abrechnungsbestimmungen der FPV 2017.......

    Tja, mit diesem Eintrag in der Vereinbarung hat die Kasse wohl recht...

    Gruß Attila