• Guten Tag ,
    ich hätte wieder einmal eine Frage, da ich hier im Forum unter den bisherigen Postings nicht fündig geworden bin.
    Ein Pat. wird durch den Notarzt bei bestehender SAB, hervorgerufen durch ein rupturiertes Aneurysma der A. communicans anterior ins KH eingeliefert. Das Aneurysma wird gecoilt. Der Pat. ist intensivpflichtig. Circa 24 h nach der Intervention wird der Pat. delirant und ist erst wieder nach wenigen Tagen führbar. Ist eine F05.8 kodierbar oder würde der MDK argumentieren, dass das Delir mit dem Krankheitsbild der SAB hinreichend abgebildet ist? ?(
    Einen Ausschluss der F05.8 kann ich im ICD 10 unter I60.- nicht erkennen.
    Vielen Dank für Ihre Anmerkungen im Voraus

    Viele Grüße

    Hyper

  • Hallo Hypertonus,
    wie der MDK evtl. in ihrem Fall in der Zukunft mal argumentieren könnte, dass kann hier sicher niemand voraussagen. Ich glaub die Glaskugeln bleiben da dunkel, weil sie nicht durch den Zauberzylinder der MDK-Ärzte, aus welchem diese sinnbildlich das nächste Kaninchen hervorzaubern, sehen können.
    Nach meiner Meinung ist die F05. zusätzlich zu kodieren, wenn sie den entsprechenden Aufwand hatten, denn nicht jede SAB führt zum Delir und irgendwelche Exklusiva oder Inklusiva habe ich auch nicht gefunden, die darauf schließen lassen, dass die F05 in der SAB enthalten sei.

    MfG findus

    MfG findus


  • Nach meiner Meinung ist die F05. zusätzlich zu kodieren, wenn sie den entsprechenden Aufwand hatten, denn nicht jede SAB führt zum Delir und irgendwelche Exklusiva oder Inklusiva habe ich auch nicht gefunden, die darauf schließen lassen, dass die F05 in der SAB enthalten sei.

    Genauso sehe ich das auch, jedoch bei der Definition der SAB steht bei Wikipedia folgendes, ich zitiere: "Sie kann zu kurzzeitigen Bewusstseinsstörungen aber auch zu schweren dauerhaften Gehirnfunktionsstörungen führen."
    Latent befürchte ich, dass der MDK daraus etwas drehen könnte.

    Viele Grüße

    Hyper

  • Hallo Hypertonus,

    ich sehe da keine Gefahr.
    Selbst wenn man das Delir als Folge der SAB auffasst, gibt es eine SAB mit Delir und ohne. Und wenn Sie hinsichtlich des Delirs einen Aufwand nachweisen können, ist das entsprechend kodierbar.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo medman2,
    eine Gefahr sehe ich allerdings. Durch die "Rechtssprechung" erfolgt nun eine vermehrte Verunsicherung der Kodierenden Mitarbeiter in den Häusern, so dass m. M. nach schon im vorauseilendem Gehorsam evtl. erlösrelevante Diagnosen "sicherheitshalber" nicht kodiert werden, weil man ja nie weiß, welches Kaninchen als nächstes aus dem Zylinder gezogen wird.

    MfG findus

    MfG findus