Erlösstruktur Einzel und Gruppentherapien

  • Hallo

    Ich habe eine sehr knifflige Fragestellung.

    Gibt es feste Erlösstrukturen für getätigte Einzel bzw Gruppentherapien? Gibt es eine Gewichtung/ Richtwerte ab wann ein Fall anhand von erbrachten TE's in der Kategorie A,B,C,D in die höher gezahlten PEPP's steigt.

    Gibt es eine Gewichtung nach Berufsgruppen, welche zum Beispiel am stärksten bewertet werden?

    Gibt es Modelle bei welchem therapeutischen Aufwand z.B. eine Ergotherapeutin anhand der erbrachten TE's refinanzierbar ist.

    Ich weis es sind etwas spezielle Fragen. Leider konnte ich nirgendwo Punkte bezüglich solcher Richtwerte finden.

  • Hallo hankey,

    zu Ihren Fragen könnte man Bücher schreiben (und das wurde auch x-mal bereits getan, z.B. hier).

    Ich möchte nur einzelne Stichwörter nennen, mit denen Sie sich vertieft beschäftigen sollten:

    • PEPP-Definitionshandbücher des InEK (z.B. hier),
    • Kostenträgerrechnung (auf Basis des Kalkulationshandbuches des InEK hier) i.V.m. dem PEPP-Browser (z.B. hier): Da die Vergütung den (therapeutischen) Aufwand kompensieren soll, können Sie sich sicher vorstellen, dass die teuersten Berufsgruppen auch am stärksten refinanziert werden sollen (s. Tageskosten-Matrix, Anlage 5 des InEK-Kalkulationshandbuches).

    Soviel fürs Erste...

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (1. Dezember 2016 um 13:43)