Ablehnung amb. OP 115b wegen Vorsorgeleistung

  • Hallo,
    wir haben bei einer 40jährigen Patientin eine Kolo zum Ausschluss von Neubildungen bei familiärer Darmkrebsanamnese durchgeführt und wollten diese als AOP 115b abrechnen. Die Kasse sagt jedoch:
    Die angegebene Diagnose bezieht sich auf die Familienhistorie und stellt somit eine Vorsorgeuntersuchung da. Diese kann nicht über AOP §115b abgerechnet werden.

    Es soll mit der KV abgerechnet werden.
    Ist das korrekt?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

  • Hallo,

    ich würde WS einlegen.

    Im § 115b SGB V Abs. 1 Nr. 2 ist eine einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzten vorgesehen und OPS steht im AOP-Katalog dieser ist zwingend für KV und KH. Vorsorge wurde nicht ausgeschlossen im Katalog oder SGB.

    Im Grunde sind ja fast alle amb. Kolos Vorsorgeuntersuchungen.

    VG


  • Vorsorge wurde nicht ausgeschlossen im Katalog oder SGB.

    Das stimmt nicht so ganz. Der EBM kennt zwei verschiedene Arten von Koloskopien:

    01741 Totale Koloskopie gem. Krebsfrüherkennungsrichtlinien

    und

    13421 Zusatzpauschale Koloskopie


    Nur die 13421 ist auch im AOP-Katalog enthalten. Der im AOP-Katalog enthalten OPS-Code führt auch nur hierhin. Die Früherkennungsuntersuchung stellt keine Leistung des AOP gemäß § 115b SGB V dar.


    Beim ambulanten Operieren sollte - wie sonst auch - die Diagnose zur Therapie stimmen. Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein. Ich würde mir das gut überlegen mit einem Widerspruch.


    Grüße


    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."