Gegenrechnungspotential Zusatzentgelte

  • Guten Morgen,

    von den Budgetverhandlungen ist mir bekannt, dass bei manchen NUB die Sachkosten einer DRG mit dem NUB gegengerechnet werden und ggf. den NUB-Preis schmälern.
    Gibt es dieses Gegenrechnungspotential auch bei unbewerteten krankenhausindividuellen Zusatzentgelten oder kann das grundsätzlich ausgeschlossen werden?

    Beste Grüße
    Ron

  • Hallo Ron,

    natürlich gibt es auch Gegenrechnungspotential bei E3.2-Entgelten, das ist immer abhängig vom jeweiligen Zusatzentgelt.
    Z.B. beim ZE2017-53 Aortenstentsprothesen mit Seitenarmen und Fenestrierungen ist eine Standard-Aortenprothese (ohne Seitenarme und Fenstrierung) schon in der DRG einkalkuliert, diese Kosten müssem dann bei der Kalkulation des ZE2017-53 gegengerechnet werden.
    Es gibt aber auch unbewertete Zusatzentgelte, bei denen eine Gegenrechnung nicht plausibel ist.

    Grüße
    Maja

  • Hallo Maja,

    und danke für den Hinweis.
    Kannst Du mir sagen, welcher Weg des Gegenrechnens der Transparenteste für beide Verhandlungsseiten ist. Alles auf Basis des KIS kann die Kassenseite nicht nachvollziehen und lehnt im Zweifelsfall ab. Gibt es etwas auf Basis des IneK DRG-Browsers (zu dem haben schließlich alle Zugang)? Wenn ich einzelne OPS den entsprechenden DRG zuordne, kann man im Browser unter dem Reiter "Kosten" doch bspw. die Sachkosten für Implan-/Transplantate (Spalte 5) auslesen und ggf. gegenrechnen. Gibt es in diesem Bereich sinnvolle Ansätze? Das Problem wird so ähnlich sein, wie beim Fixkostendegressionszuschlag: Jede Partei entwickelt im Budgetjahr 2017 eigene Berechnungstools, keiner lässt den anderen (in die Berechnungsgrundlage) hineinsehen und am Ende hat jede Seite lediglich einen Wert. Auf diese Weise kann man sich nicht sachlich einer Lösung nähern. So ein ähnliches Problem habe ich mit dem Gegenrechnen. Hier halte ich ein offenes System für beide Seiten in den Verhandlungen für sachdienlich.

    Beste Grüße
    Ron

  • Hallo Ron,

    es ist meist in Ihrem eigenen Interesse die Herleitung den Kostenträgern so transparent darzulegen, das diese ihre Herleitung akzeptieren können.
    Eine einzelne Zahl reicht hier in der Tat nie aus.

    Wenn die vom INEK ermittelten Kosten, Ihren Sachkosten in etwa entsprechen können Sie ja mit diesen Kosten rechnen. Ansonsten müssen/sollten Sie eine andere schlüssige Herleitung für Ihre Forderungshöhe ermitteln.

    Es gibt hier meines Wissens keine allgemeingültige Herangehensweise. Wir berechnen jedes geforderte Entgelt nach einem unserer Meinung nach angemessenen Schema und legen diese Berechnung den Kassen aber auch im Rahmen der Verhandlungen offen.

    Liebe Grüße,

    Matt