§21 Datenlieferung 2017 - Fehlerverfahren - Bagatellgrenze

  • Guten Morgen,

    wie ist der kursive Text unten zu verstehen?
    Angenommen ein Krankenhaus hat im Jahr 50.000 stationäre Fälle. Dürfte es dann 500 Fehlerfälle sanktionsfrei liefern - oder ist 100 das Maximum?
    Vermutlich ist bei 100 Schluß.
    Viele Grüße 8o



    Die Übermittlungspflicht wird verletzt, wenn mehr als 1% (prozentuale Bagatellgrenze) oder mehr als 100 (nominale Bagatellgrenze) der abgerechneten Fälle des Berichtzeitraums im Fehlerverfahren von der Datenstelle nicht akzeptiert oder nicht oder nicht fristgerecht an die Datenstelle übermittelt werden.

  • Hallo,

    sofern hier nicht von der logischen Bedeutung von "oder" abgewichen wird, ist die Bedingung erfüllt (=Übermittlungspflicht verletzt), wenn eine der beiden Bedingungen (oder beide) wahr ist.

    Gruß