PIA-Behandlung vor stationärem Aufenthalt in einem anderen Krankenhaus

  • Liebes Forum,

    ich brauche mal Ihre Meinung.

    Ein Patient hat sich bei uns notfallmäßig in der Psychiatrie vorgestellt, ein stationärer Aufenthalt war nicht erforderlich, wir haben den Patienten dann über unsere Psychiatrische Institutsambulanz mit dem Kostenträger abgerechnet.
    Der Kostenträger weist nun die Rechnung ab mit der Begründung:
    " ... am angegebenen Behandlungstag befand sich unser Versicherter in Vollstationärer Behandlung."
    Der Patient hat sich nach der Behandlung bei uns an ein anderes Krankenhaus gewandt und wurde dort stationär aufgenommen.

    Der Kostenträger begründet seine Entscheidung mit folgendem Absatz der PIA Vergütungsvereinbarung gemäß § 120 Abs.2 SGB V:

    §2, Satz 5:
    Behandlungstage während einer stationären Behandlung (einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag) zählen nicht als Behandlungstag im Sinne dieser Vereinbarung und sind nicht abrechenbar.

    Wir bewerten diesen Absatz so, dass dieser die Abrechnung regelt, wenn er im selben Krankenhaus aufgenommen wird, in dem auch die PIA-Behandlung stattgefunden hat. Es kann doch nicht sein, dass wir Leistungen nicht bezahlt bekommen, nur weil der Patient von Krankenhaus zu Krankenhaus läuft. X(

    Vielen Dank für unschlagbare Argumente gegen die Ansicht des Kostenträgers!

    Grüße aus dem Norden

    E. Christians

  • Hallo Frau Christians,

    ich würde bei der Lösung des Problems eher auf das Wort "während" der o.g. Regelung abstellen: Der Pat. hat ja nicht während einer stationären Behandlung Ihre PIA in Anspruch genommen, sondern davor. Und bezüglich dieser grundsätzlichen Frage würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.


    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (27. März 2017 um 16:13)

  • Um das Thema mal wieder aufzugreifen.

    Im Falle einer Vorstellung des Patienten in der Klinik und sofortiger anschließender Verlegung in eine andere Klinik z.B. wegen Nicht Zuständigkeit (Versorgungsgebiet) würde ich sogar eine Vorstationäre Abrechnung in Erwägung ziehen.

    Eine Nicht-Abrechnung der Leistung, weil der Patient in einem anderen KH stationär aufgenommen wurde finde ich ebenfalls für überzogen und würde mich wie oben von ck-pku vorgeschlagen auf das Wort "während" beziehen.

    Vielleicht erhalten wir eine Info wie der Fall ausging? :)

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende