• Warum nicht?
    Ob ich mich jetzt vergiften möchte oder mich traumatisch töten möchte.
    Mir kommt es auf den Zusatz an.
    "Die Absicht der Selbsttötung(X84.9!) ist nicht zu kodieren."
    Warum sollte die Absicht bei dem einen Fall zutreffen bei dem anderen nicht?
    Es gibt viel im unserem täglichen Alltag wo es keine eindeutige Aussage gibt.
    Deshalb streiten wir uns jeden Tag mit dem MDK.
    Aber hier daraus abzuleiten, das bei einer Vergiftung ich es nicht verschlüsseln soll bei einer traumatische doch...
    Naja, soll jeder selbst entscheiden.

    Gruß
    Armada66

  • Und noch was,

    Im ICD-10 Version 2017 steht:
    X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung
    Absichtlich selbstzugefügte Vergiftung oder Verletzung
    Selbsttötung (Versuch)

    So, was teile ich der Kasse jetzt mit?
    Die absichtlichen Schnitte bei einem Borderliner, die nicht's mit einer Tötungsabsicht zu tun haben
    Oder den in Tötungsabsicht begangenen Schnitt in die A. Radialis?

    Was ist daran genau?
    Nichts!

    Ich bin jetzt raus.

    Schöne Grüsse

  • Hallo Armada66

    ...weil die Kodierrichtlinien aus dem DRG-Bereich nicht für die Psychiatrie gelten (siehe oben (Zitate von ck-pku)). In den Kodierrichtlinien für die Psychiatrie (wo diese Diskussion thematisch eingeordnet ist) fehlt dieser Passus, hier ist die Kodierung des ICD X84.9! jedenfalls nicht ausgeschlossen.

    Ob dieser Kode kodiert werden muss, ist eine ganz andere Frage, zu der es hier ja offensichtlich auch unterschiedliche Meinungen gibt. Die Kodierung (soweit sie nach Außen (Krankenkasse, InEK, Qualitätsbericht) weiter gegeben wird) dient der Abrechnung, der Weiterentwicklung des Entgeltsystem und Qualitätsaspekten. Solange ein Kode nicht abrechnungsrelevant ist und dessen (nicht) Kodierung auch sanktionsfrei bleibt, kann meines Erachtens durchaus auch eine Abwägung z.B. hinsichtlich Datenschutz und Datensprasamkeit relevant sein. Insofern ist diese Diskussion aber meines Erachtens akademisch. Wir haben bei viel wichtigeren Kodes mit Unterkodierungen zu kämpfen, innerhalb der Kliniken und sicher auch übergeordnet, z.B. bei Benchmarks oder der Weiterentwicklung des Systems.

    Gruß

  • Hallo GW,

    ...weil die Kodierrichtlinien aus dem DRG-Bereich nicht für die Psychiatrie gelten

    nehmen wir nicht z.B. die Kodierrichtlinien des DRG in Hinblick auf den Diabetes.
    Steht nicht in den Psych.
    Für mich ist es eine Ergänzung der DRG Kodierrichtlinien die zusätzlich mehr auf das Psychatrische eingeht.
    Oder sehe ich das falsch?

  • Hallo Armada66,

    genau das ist der springende Punkt:
    Eine parallele Anwendung der DKR zu den DKR-Psych ist eben gerade nicht gewollt und vereinbart worden!

    Die DKR sind also gerade keine Ergänzug der DKR-Psych.

    Die Fragen, die in den DKR geklärt wurden, bleiben im Anwendungsbereich der DKR-Psych, sofern nicht explizit geregelt, also offen. Das müssen wir (bis zur Aufnahme entsprechender Regelungen in die DKR-Psych) aushalten...


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo Armada
    meinen Sie die Entgleisung?
    Die SEG4 Nr.9 beschreibt die Kriterien für die Entgleisung. Der FOKA hat zwei Ergänzungen dazu verfasst. Schauen Sie mal auf der FOKA-Seite.
    Gruß

  • Hallo Armada,

    natürlich können Sie sich bei somatischen Diagnosen in der Psychiatrie auch an die somatischen Kodierrichtlinien anlehnen, sie haben trotzdem hier keine formale Regelungswirkung. Die in der Somatik geregelten Details spielen in der Psychiatrie keine große Rolle, hier gibt es keine CCL-Matrix und die Diagnosen sind - wenn überhaupt - unmittelbar in den PEPP wirksam und dann meist als komplette Liste des jeweiligen Diagnosebereichs oder ggf. noch nach Schweregrad unterschieden. Dazu reichen aber normalerweise die Definitionen in ICD und OPS.

    Gruß

  • Hallo Armada und co,

    das ist wirklich eine Interessante Frage bzgl. der DKR und der DKR Psych. Wenn ich ehrlich bin habe ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht und bin davon ausgegangen das die DKR-Psych einfach die spezifischen Regeln für den Psychiatrischen Bereich beinhaltet...

    Allerdings würde ich die Regeln aus den DKRs auch weiterhin anwenden, es sind ja schließlich somatische Diagnosen. Und auch wenn die Details dieser Diagnosen momentan nicht unbedingt von Bedeutung sind, so heißt dies ja nicht dass das dauerhaft so bleibt.
    Eine Kodierung der somatischen Diagnosen anhand der DKR lässt doch auch im Psychiatrischen Bereich viel mehr Transparenz und eine bessere Leistungsübersicht zu.

    Wie wird das in anderen Häusern gehandhabt? Spielen die "normalen" DKR bei Ihnen keine Rolle?

  • Hallo nochmals,

    bei uns wird es genauso gehandhabt.
    Was in der Somatik geregelt und (einigermaßen) mittlerweile gut und nachvollziehbar ist, sollte in der Psych nicht alles neu erfunden werden.
    Bei dem Diabetes ist alles geregelt. Warum sollte ich das jetzt alles über Bord werfen?
    Und wenn das nichts hilft nehme ich meinen (hoffendlich) "gesunden Menschenverstand).

    Schönen Tag noch.