Hallo Forum,
uns ist klar, dass wenn eine Pauschlae 40750 EBM abgerechnet wird, nicht nochmals die 7% ige Sachkostenpauschale berechnet werden darf.
Dies gilt auch für weitere leistungsbezogene Pauschalen des Kapitels 40. 6 bis 40.16 (siehe hierzu auch die Umsetzungshinweise der DKG zu § 9 und § 9 Abs. 4 Satz 2
Frage -
ist die 40160 EBM somit auch eine leistungsbezogene Pauschale ?
nach § 9 Abs 4 Satz 2 würde dies also für alle Kostenpauschalen für die Erstattung von Sachkosten in Kapitel 40 gekten ?
ausgenommen , Porto und Kopie
Verstehe ich das richtig ?
Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen antworten