Hallo,
eine Kasse schreibt per MBEG zurück, das KH hätte noch nicht die Mindestmenge bei Knie-TEP für das vergangene Jahr gegenüber der KK nachgewiesen.
Müssen sämtliche 2000 KH allen 800 Kassen jeweils einzeln die Mindestmengen für jeden Eingriff und G-BA-Beschluß nachweisen? Wie? Sollen wir die hunderte OP-Berichte des letzten Jahres anonymisiert faxen?
Oder haben die Kassen da Zentralen, wo sie das erfragen können? Macht das der MDK? Der prüft ja auch die G-BA-Richtlinien BAA, PNZ etc.
Das sind ja Spitzfindigkeiten.... Ist die Rechnung auch fällig ohne den wie auch immer gearteten MM-Nachweis (Zinsen)? Oder erst mit Nachweis?
Gruß BM