Fehlbelegung wegen "verspäteter" Verlegung

  • Hallo,

    wir sind ein spezialisiertes, operatives Krankenhaus und verlegen Patienten ab 3-4. postoperativen Tag in ein anderes Krankenhaus zur Weiterbehandlung. Natürlich haben wir recht hohe Verlegungsabschläge Vergleichbare Krankenhäuser therapieren die Patienten 10-15 Tag aus und entlassen Sie dann in die Reha.

    Jetzt kommen hauptsächlich Privatkassen und Knappschaft auf die Idee und streichen uns postop-Tage mit der Begründung der Patient hätte früher verlegen werden können. Argumentation: Wirtschaftlichskeitsprinzip. Natürlich darf das nachfolgende Krankenhaus nicht die bei uns gestrichenen Tage bei sich dazurechnen. :)

    Hat jemand eine Idee wie man da dagegen argumentieren kann? Kenn jemand dazu eine Rechtssprechung?

    LG Logspace

  • Hallo

    Hat jemand eine Idee wie man da dagegen argumentieren kann?

    wie wäre es mit der entsprechenden medizinischen Begründung (auf Grundlage der entsprechenden Dokumentation) für Ihr Vorgehen? Wenn es die nicht gibt, haben Sie schlechte Karten.

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zur Sicherung des Behandlungserfolges bei komplexer(!) Leistungserbringung ist aus med. Sicht (Visite, Verbandswechsel etc.durch den Facharzt) die frühpostoperative Behandlung im Zentrum(Zertifiziert?) erforderlich.
    „Blutige“ Verlegung? Vs med. und forensische Gesichtspunkte
    Auf der einen Seite wird Qualität gefordert, auf der anderen Seite soll die frühpostoperative Weiterbehandlung bzw. Nachbehandlung im „normalen“ Haus durchgeführt werden.
    Das passt nicht zusammen.


    Siehe auch:

    „Dem weiteren Einwand der Beklagten, dass nur die von ihr vertretene Rechtsauffassung Fehlanreize zu einem „ erlösorientierten Patiententourismus“ innerhalb der Krankenhäuser vermeide, sind die zutreffenden Ausführungen des Referatsleiters Tuschen vom Bundesministerium für Gesundheit im Schreiben vom 05.05.2006 – Az. 213-43546-8 – an die Deutsche Krankenhausgesellschaft entgegenzuhalten. Danach war bei Schaffung des § 1 Abs. 1 Satz 2 KFPV und der ihr nachfolgenden Fallpauschalenvereinbarung der Selbstwaltungspartner das Ergebnis, dass in Verlegungsfällen jedes der beteiligten Krankenhäuser eine Fallpauschale abrechnet, durchaus gewollt. Diese Regelung wird im Gesamtsystem und für die Krankenkassen nicht teurer. Da das (virtuelle) Landesbudget unverändert bleibt und durch eine bei Verlegungen erhöhte Fallzahl (CM) dividiert wird, kommt es zu einer entsprechenden Absenkung des Landes-Basisfallwerts, wovon alle Krankenkassen profitieren. Es ist Aufgabe der Selbstverwaltungspartner, die Wirkung dieser Regelung bei der Weiterentwicklung des DRG-Systems zu beobachten und gegebenenfalls zu entscheiden, ob Änderungen in diesem System oder bei den Abrechnungsregeln vorgenommen werden müssen. Eine Entscheidung hierüber steht einer einzelnen Krankenkasse im Rahmen der Abrechnung nicht zu.

    https://openjur.de/u/592162.html

    Gruß
    E Rembs

  • Guten Morgen,

    ich gebe zu bedenken, dass das Urteil aus 2008 stammt. An Herrn Tuschen dürfte sich heute kaum einer erinnern. Die Zeiten, wo Sachverstand und klar formulierte Gesetzentwürfe das System mitbestimmten, sind leider vorbei. Inzwischen sind zahlreiche klar intendierte Aspekte aus den FPV, ja sogar aus den Gesetzen überlaufen worden.
    Die Kasse kann retrospektiv errechnen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Verlegung am günstigsten gewesen ist und genau das von Ihnen fordern. Dazu zählt auch die Variante, ihnen die Kosten des nachfolgenden Aufenthalts im Haus B von der Rechnung abzuziehen.

    Verlegen Sie bei 495 Beatmungsstunden, und im nachfolgenden Haus fallen 17 weitere an, wird die Kasse Ihnen indes nicht vorschlagen, auf die Verlegung verzichtet zu haben.

    Leider kann man das Spiel nur verlieren.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Logspace,
    Ich denke wie GW, dass wir für eine tragfähige Bewertung erst noch medizinische Informationen brauchen, um welche OP 's es sich genau handelt und wie das Kompetenzgefälle zwischen dem abgebende und den aufnehmenden KHS ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier