Opiatüberhang und Atemstillstand

  • Hallo,
    ich habe folgende Frage zu meinem Fall.

    Pat erleidet direkt postoprativ im AWR einen Atemstillstand. Retrospektiv wird eine Opiatüberdosierung angenommen, da die Pat. nach Gabe von Naloxon deutlich aufklart und eine suffiziente Atmung auffweist. Die Pat. wurde auch kurzzeitig (1 min.) reanimiert > HDM und Maskenbeatmung. Es erfolgt die Übernahme auf die Intensiv (Wach, spontanatmend, kreislauffstabil ohne Vassopressorengabe). Ein kardiales Geschehen wurde ausgeschlossen.

    Nun meine Frage zu der Kodierung:

    1. ND
    R23.0 Zyanose?
    R09.2 Atemstillstand
    I46.0 Herzstillstand mit erfolg. WB
    T88.7 n.n. bezeichnete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittels o. einer Droge

    E87.2 respirat. Azidose (venöse BGA ph 7,305, co2 45,4, o2 54,9 bei Aufnahme auf Intensiv)
    J95.2 akute resp. insuff nach nicht am thorax vorgenommener OP

    OPS 8-771, 8-700.1

    2. Gibt es einen spezifischen Code der den Opiatüberhang abbildet. Ich habe nichts gefunden außer den unspez. Code T88.7 Oder T88.5 + Y84.9 (sonstige Komplikationen infolge einer Anästhes + Zwischenfälle durch med. Maßnahme). Oder T80.8?

    ?(

  • Die Kodierung wird grundsätzlich in DKR 1917 geregelt:
    Kodierung der Nebenwirkung (en) und zusätzlich Y 57.9 !

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Die T88.7 würde ich weglassen, bei der I46.2 bin ich mir noch nicht sicher, ob ein Herzstillstand vorlag. Die E87.2 und J95.2 sind ja inhaltlich ähnlich, da bin ich auch noch unsicher, ob beide Kodes gehen.
    Die OPS erscheinen mir stimmig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Der Pat. wurde beim umlagern zyanotisch, es war wohl kein Puls tastbar. Klinisch musste in der Akutsituation von einem HKS ausgegangen werden. Ein Monitoring fand nicht statt. Deshalb hatte man mit Reanimationsmassnahmen begonnen. Ich bin mir deshalb nicht sicher ob ein HKS kodiert werden kann. Eine HDM erfolgte. Daher würde ich die Rea-massnahmen kodieren(?)

    Wegen der respi. Azidose. Diese ist doch Folge der akuten respi. Insuff. Daher würde ich beide Codes nehmen. Das Patientenmanagement ist meines erachtens beeinflusst und erfüllt somit die Def. der ND. (BGA, AF, Medgabe, Überwachung, Sauerstoffgabe direkt nach Ereigniss auf der Intensiv).

    Wenn ich jedoch den Fall zur Kodierung retrospektiv analysiere, weiss ich ja das ein HKS eher unwahrscheinlich war, da nach der i.v Applikation von Naloxon das Med. sofort ansprach. Ausserdem brauchte der Pat. kein Supra oder Atropin. Dann dürfte ich nur kodieren:

    R09.2 + Y57.9
    E87.2
    J95.2

    8-700.1

    Sehen Sie das auch so?

    Eine andere Problematik bzgl. der Kodierung von Komplikationen.
    Ein Pat. Erleidet nach der Gabe von einem Analgetikum eine anaphylaktische Reaktion. Mit den typischen Symptomen. Quinckeödem, Juckreiz, Ausschlag am Körper etc.

    Hier kodiere ich doch nicht die Nebenwirkungen +einen Y Code sonder gleich T88.7 + die Symptome. Oder?

    Als Anfänger bin ich dann immer gleich etwas verwirrt wie es nun richtig ist.

    Vielen Dank für ihre Tipps!

  • Ich hoffe ja, dass sich bald noch mehr Foristen in diesen Fall einbringen.
    Da die Kodierung immer retrospektiv, " nach Evaluation aller Befunde" erfolgen soll, würde ich I46.0 weglassen, aber die OPS verschlüsseln.Bei Ressourcenverbrauch sind E87.2 und J95.2 kodierbar.

    Zu dem zweiten Beispiel würde ich sagen: T88.7 liegt nahe, aber nach der speziellen DKR 1917 sind die Nebenwirkungen spezifisch abzubilden, gefolgt von Y57.9.

    Die Unsicherheit beim Kodieren wird mit der Zeit weniger, aber wie zig Fallbeispiele hier zeigen, gibt es nicht immer eine klare Regelung, was richtig ist !

    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Breitmeier,
    vielen Dank für ihre Tipps. Ich werde mir den Fall nochmal anschauen und dann entscheiden. Bzgl. der anderen Fragen werde ich mir doch nochmal die DKR ansehen müssen. Manchmal wird man bei zweiten mal lesen schlauer. :rolleyes:

    Also nochmal vielen Dank!
    VG