Auflistung der Kostenartengruppen auch bei OPS von KH-individuellen ZE möglich?

  • Liebe Mitstreiter,

    danke für die Antwort meiner letzten Frage. Daraus ergibt sich eine neue:

    Kann mir jemand sagen, ob bei einem Zusatzentgelt (konkret: ZE2017-53 Aorten-Stentprothese, OPS: 5-38a.c3) ein Anteil für die Radiologie berücksichtigt wird? Mir ist klar, dass der Posten individuell verhandelt wird aber irgendjemand muss sich doch Gedanken gemacht haben, welche Kostenartengruppe in diesen OPS gehören? Wenn man die Radiologie bspw. berücksichtig hat, dann muss ich sie mit dem radiologischen Anteil (in Spalte 5 des InEK-Browser) der dazugehörigen DRG gegenrechnen. Wurde die Radiologie beim ZE nicht berücksichtigt, kann ich mir die Gegenrechnung sparen.

    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

    Beste Grüße
    Ron

    Einmal editiert, zuletzt von ronmueller (15. Juni 2017 um 13:22)

  • Hallo RonMueller,

    das individuell zu verhandelnde ZE beschränkt sich in der Kalkulation nicht ausschließlich auf Materialkosten. Vom Grundsatz können Sie hier kalkulatorisch auch z.B. Personalkosten einbeziehen, die bei der Ausführung der Prozedur zusätzlich (!) anfallen (siehe Kalkulationsempfehlung). Wenn Sie beispielsweise 20 Aorten-Stenprothesen implantieren und für diese die ärztlichen Personalkosten gemäß InEK-Kalkulation für die radiologischen Leistungen ermitteln, davon die in den betreffenden DRG's enthaltenen ärztlichen Personalkosten abziehen, können Sie die Differenz für das ZE geltend machen. Das gilt generell, nicht nur für die benannte Kostenart.

    Der OPS selbst hat nichts mit Kostenartengruppen zu tun.

    Viele Grüße

    Medman2