Psych-Personalnachweis-Vereinbarung

  • Hallo ck-pku,

    Vielen Dank für die Information! Sorry, wenn ich aber wieder den advocatus diaboli spiele:
    "langersehnt" ist gut; Ich sehe hier für das Krankenhaus erhebliche Aufwände und Fallen und das erste Lesen der Vereinbarung hat mich nicht beruhigt. Detaillierte Nachweise der 100%-Psych-PV-, der vereinbarten und der tatsächlichen Stellen sowie die Bestätigung der entsprechenden Mittelverwendung durch den WP lassen viel Freude aufkommen </ironie> und schränken die Handlungsfreiheit hinsichtlich notwendiger Stellenflexibilität deutlich ein. Und das ist ja nur der erste Schritt in der Vielzahl von Angaben und Nachweisen im Rahmen des Krankenhausvergleichs. Der Schuss geht meines Erachtens nach hinten los und ich bleibe dabei: Die meisten Krankenhäuser wären mit der ursprünglichen Konvergenz anstatt Psych-PV und Krankenhausvergleich besser gefahren.
    Viel Spaß also, Gruß

  • Hallo GW,

    Sorry, wenn ich aber wieder den advocatus diaboli spiele

    zum einen bin ich das ja gewohnt ;) , zum anderen haben Sie meinen Hinweis missinterpretiert.

    Ich schlage mich auch nicht um diesen Nachweis, aber:
    Für die diesjährige Budgetfindung haben die Krankenkassen die Geltendmachung unserer Mehrforderung nach § 18 Abs. 3 BPflV, die sich aus dem PsychVVG ergibt, auf das kommende Jahr verschoben, weil -rein formal- § 18 Abs. 3 BPflV auf den Nachweis nach § 18 Abs. 2 BPflV verweist und aufbaut.

    Nun sollte dieser Nachweis gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BPflV ja eigentlich schon bis zum 31.03.2017 ausgestaltet worden sein, was in unserem Falle bei fristgerechter Ausgestaltung die Geltendmachung der Mehrforderung nach § 18 Abs. 3 BPflV schon in diesem Jahr zur Folge gehabt hätte.

    Nur weil alle Beteiligten seit Monaten dringend auf die o.g. Vereinbarung gewartet haben (und ich glaube, dass es nicht nur uns so erging), habe ich das Wort 'langersehnt' gewählt.

    Die Spekulationen, ob nun das eigene Haus beim einen oder anderen System unter diesen oder jenen Bedingungen besser 'abgeschnitten' hätte, überlasse ich im Übrigen mittlerweile gern anderen.


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Tag,

    soeben wurde auf der Homepage des InEK dargestellt, wie der o.g. Nachweis zu erbringen ist, nämlich über das InEK-Datenportal (s.a. hier). Genaueres kann dem überarbeiteten Handbuch zum InEK-Datenportal auf den Seiten 187 bis 201 entnommen werden.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Tag,

    soeben wurde vom InEK eine aktualisierte Version des Handbuchs zum InEK-Datenportal (Stand: 12.10.2017) veröffentlicht.

    In diesem wurden die Seiten 199 und 201 inhaltlich ergänzt bzw. präzisiert. Zuvor hatte gefehlt, welche Überschriftenbezeichnungen die optionale Überschriftenzeile einer csv-Datei zur 'Tatsächlichen Stellenbesetzung' (Anlage 2) erhält. Zudem wurden Angaben zu den 'Erläuterungen' präzisiert, sofern man diese als vorbereitete csv-Datei hochladen möchte.

    Ich bitte um Beachtung. Vielen Dank an das InEK für die schnelle und kompetente Unterstützung! :thumbup:


    MfG,

    ck-pku