GOÄ 435 im Rahmen der wahlärztlichen Leistungserbringung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind erstmalig mit der Thematik GOÄ 435 bei wahlärztlicher Leistungserbringung (Chefarztbehandlung) in der Intensivmedizin konfrontiert. Wer im Forum beschäftigt sich mit der Rechnungslegung in diesem Bereich bzw. hat Berührungspunkte/Erfahrungen mit der Abrechnung dieser GOÄ-Ziffer bei langbeatmeten Patienten auf der ITS und würde ein Feedback (gerne auch per PN) geben?

    Vielen Dank im Voraus
    MfG stei-di

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    da bisher keine Reaktionen erfolgten möchte ich auf diesem Wege meine Anfrage wieder nach vorne bringen und hoffe dass es hier doch noch Mitstreiter gibt die sich im ambulanten Abrechnungsgeschehen tummeln und mir bei meinem Problem weiter helfen können. Ich möchte daher meine Fragestellung präzisieren: Kann bei einem intensivmedizinisch behandelten Patienten mit Wahlarztleistung die GOÄ 435 für jede Chefarztvisite angesetzt werden? Hier bestehen unterschiedliche Interpretationen, insbesondere wegen der Formulierung " ... bis zu 24 Stunden" in der Kommentierung der GOÄ.

    Vielen Dank im Voraus
    MfG stei-di

  • Hallo stei-di,

    ich versuche mal einen Anfang zu machen: die GOÄ 435 beschränkt sich offensichtlich nicht auf eine Chefarztvisite, sondern ist eine Komplexgebühr, für die stationäre intensivmed. Überwachung und Behandlung auf Intensivstation von einer Dauer von bis zu 24h; mit ihr sind grds. alle ärztlichen Leistungen in diesem Zusammenhang abgegolten (daher auch der umfassende Ausschluss von anderen Ziffern, vgl auch die Ausführungen der BÄK hier und hier). Die Chefarztvisite ist insoweit nicht konstituierend für die Abrechenbarkeit (bietet aber in der Praxis wahrscheinlich den einfachsten Nachweis für die persönliche Leistungserbringung des CA). Soweit eine Behandlung auf Intensiv länger als 24 andauert, kann die Ziffer erneut abgerechnet werden.

    Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter...?
    MfG, RA Berbuir

  • Sehr geehrter Herr Berbuir,

    Ihre Antwort hilft mir sehr weiter, vielen Dank dafür. Hintergrund meiner Nachfrage ist der Sachverhalt, dass wir, wie bereits beschrieben, eine sehr lange andauernde intensivmedizinische Behandlung eines Patienten mit der Wahlleistung Chefarztbehandlung. Im Sinne einer "Abrechnungsstraffung" bietet sich diese Ziffern dann aus unserer Sicht zur (all)umfassenden Abrechnung dieser Leistungen an.
    (So ich die Kommentierung und Ihre Antwort korrekt interpretiert habe).

    Vielen Dank
    MfG stei-di