"Fehlende Mitarbeit" bei MDK-Prüfung --> Ablehung des gesamten Falles

  • Hallo,

    muss ich tatsächlich akzeptieren, dass eine Kasse wegen nicht vorgelegter Akte bei der MDK-Begehung den kompletten Fall streicht? Der GA hatte trotz Vorliegen eines Entlassungsberichts und weiterer EDV-Dokumentationen geurteilt, der stationäre Fall sei nicht nachvollziehbar. Aber bedeutet das tatsächlich, dass nicht mal die im Brief zu findenden Basis-Informationen berücksichtigt werden dürfen/können? Es geht hier immerhin um über 8000 €...

    Gruß,
    S. Brand

  • Hallo Frau Brand,

    § 7 Abs. 2 Sätze 2-10 PrüfvV (2017) beziehen sich doch nur auf die Prüfung per Aktenversendung, bei Begehung wie in Ihrem Fall richtet es sich nach § 276 Abs. 4 SGB V, da gibt es keine (umstrittenen) Ausschlussfristen, Sie können daher im Klageverfahren die komplette Akte zur Auswertung vorlegen. Erfahrungsgemäß werden Sie jedoch um eine Klage nicht herumkommen, bei € 8000,- lohnt es sich aber wenigstens... ;)

    MfG, RA Berbuir