... Die Formulierung „siehe auch“ interpretiere ich hier nicht im abschließenden Sinne, als ob die Regelung ausschließlich nur für verlegte Patienten gilt.
Hallo,
sehe ich auch so. Die DKR beschreibt das Vorgehen bei Aufnahme eines beatmeten Patienten. Das kann z.B. ein vom Notarzt intubierter Patient sein oder auch ein intubierter Patient, der verlegt wird. Zu letztgenanntem wird mit "(s.a. „Verlegte Patienten“, unten) " auf die weiteren Ausführungen verwiesen .
Viele Grüße
Medman2