Intubation durch Notarzt

  • ... Die Formulierung „siehe auch“ interpretiere ich hier nicht im abschließenden Sinne, als ob die Regelung ausschließlich nur für verlegte Patienten gilt.

    Hallo,

    sehe ich auch so. Die DKR beschreibt das Vorgehen bei Aufnahme eines beatmeten Patienten. Das kann z.B. ein vom Notarzt intubierter Patient sein oder auch ein intubierter Patient, der verlegt wird. Zu letztgenanntem wird mit "(s.a. „Verlegte Patienten“, unten) " auf die weiteren Ausführungen verwiesen .

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    so einen "Schw....sinn" habe ich ja noch nie gehört.

    Kam hier die Kasse alleine auf diese Idee oder gibt es dazu ein MDK-Gutachten?

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    da ist die Kasse ganz von alleine drauf gekommen, ich habe mich geweigert (nach Aufforderung durch die Kasse), die vom Notarzt durchgeführte Intubation zu kodieren (ein halbes Jahr nach Abrechnung), woraufhin die Kasse (wohlgemerkt NICHT im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens) die Fälle verrechnet hat mit Hinweis auf die DKR und Verweigerung der Mitwirkungspflicht durch das Krankenhaus (fehlende Fälligkeit).

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo,

    beim Erörterungstermin vor dem LSG hat sich die Kasse auf dringendes Anraten der Richterin zur Rücknahme der Berufung überreden lassen...

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Guten Morgen,

    wenigstens dort war man dann "einsichtig".

    Vielen Dank für die Rückmeldung über das Ergebnis.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental