Intubation durch Notarzt

  • Hallo Keks,

    vielleicht versuchen Sie mit dem Passus "Verlegte Patienten" der DKR 1001l zu argumentieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Dr Balling...habe ich schon probiert...aber die Kasse sieht diesen Pasus als Ausnahmeregelung...siehe oben

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Hallo,

    unter dem Absatz Beginn findet sich doch unter dem Punkt Aufnahme eines beatmeten Patienten der Verweis auf Verlegte Patienten als Hinweis wie bei solchen Pat. zu verfahren ist.

    Gruß,
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo zusammen,

    wir sind mit zwei solcher Fälle gerade vor Gericht. Ich habe mich geweigert, die vom Notarzt durchgeführte Intubation zu kodieren (ein halbes Jahr nach Abrechnung), woraufhin die Kasse (wohlgemerkt NICHT im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens) die Fälle verrechnet hat mit Hinweis auf die DKR und Verweigerung der Mitwirkungspflicht durch das Krankenhaus (fehlende Fälligkeit).
    Hat noch jemand Worte?
    Aber ich informiere gerne über den Ausgang des Verfahrens.

    Schöne Grüße

    Angela Klapos

  • Guten Morgen allerseits...Danke für die Rückmeldungen.

    Ich werde der Kasse jetzt schreiben das sie den Fall zum SMD geben soll...dann schauen wir mal wie das Gutachten ausfällt. Evtl. klagen wir dann auch.

    Frau Dr.Klapos...es würde mich freuen wenn sie berichten könnten wie es bei Ihnen ausgegangen ist.

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o

  • Guten Morgen,

    mir liegt jetzt das Urteil des SG München in diesem Fall vor:

    "Für die Kammer ist daher die Auffassung der Beklagten, wonach hier Kodes für die Prozeduren anzugeben seien, die gar nicht durch das abrechnende Krankenhaus durchgeführt wurden, nicht nachvollziehbar. Auch die von der Beklagten angegebene Kodierung ohne Beatmung, die zweifelsohne durchgeführt wurde und notwendig war, ist nicht nachvollziehbar. Mag es tatsächlich in den Kodierrichtlinien eine Regelungslücke für Patienten geben, die bereits durch den Notarzt intubiert im Krankenhaus weiter beatmet werden, so ist diese durch Auslegung zu schließen. Das bedeutet, dass hier die Kodierung wie bei "verlegten Patienten" vorzunehmen ist. Im Ergebnis hat also das "aufnehmende" Krankenhaus, egal, ob es einen von einem anderen Krankenhaus verlegten und intubierten Patienten oder einen bereits durch den Notarzt intubierten Patienten aufnimmt, die bereits geleisteten Prozeduren nicht noch einmal zu kodieren. Dies stellt für das Gericht eine schlüssige und logische Schlussfolgerung dar."

    :thumbup::thumbup::thumbup:

    Schöne Grüße

    und eine schöne Woche

    Dr. Angela Klapos

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Klapos (24. Januar 2017 um 11:11)

  • Bitte weiter berichten 8o8|
    Mich würde ja dann vor allem interessieren wie es die Kasse begründet.

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,

    nur mal rein aus Neugier: welche DRG ändert sich denn durch Hinzufügen des OPS für Intubation? Und, warum klagt man denn da?

    Für mich lese ich daraus, dass die betreffende Kasse den OPS einfordert, die DRG daher im Relativgewicht sinkt und dann die Verrechnung vorgenommen wurde. Das habe ich aber so noch nie im Grouping erlebt. Oder wird hier als Folge der Nicht-Angabe des Intubations-OPS gleich die Beatmungszeit gestrichen? Dann ist der OPS aber doch weiterhin für die Abrechnung bzw. die Ermittlung der DRG eigentlich egal? Oder übersehe ich da etwas?

    Gruß
    zakspeed

  • Guten Morgen,

    s. Beitrag von Frau Dr. Klapos am 16.01.2017:
    "Für die Kammer ist daher die Auffassung der Beklagten, wonach hier Kodes für die Prozeduren anzugeben seien, die gar nicht durch das abrechnende Krankenhaus durchgeführt wurden, nicht nachvollziehbar. Auch die von der Beklagten angegebene Kodierung ohne Beatmung, die zweifelsohne durchgeführt wurde und notwendig war, ist nicht nachvollziehbar."

    0 Beatmungsstunden dürften DRG-relevant sein.

    VG
    (aktuell) F15.3

    Grüße aus dem Salinental