Debridement versus Excision

  • Guten Abend,

    folgender Fall 2jähriges Kind mit Schnittverletzung im Bereich des Handgelenkes gibt Parästhesien im Bereich der Hand an. Es folgt stationäre Aufnahme und operative Exploration unter Lupenvergrößerung. Dabei stellen sich alle Nerven und Arterien intakt dar.

    Kodierung durch uns: S61.9 OPS: 5-893.09

    Mdk: das war nur eine 5-900.09 :totlach:

    Einspruch: eine reine Hautnaht mache ich in der Ambulanz, dafür muß ich den Patienten nicht aufnehmen :i_baeh:

    MdK: akzeptiert, aber anstatt 5-893.09 (Debridement) wollen wir die 5-894.19 (lokale Excision)

    Frage: Wer definiert den Unterschied zwischen Debridement und Excision ?

    Danke für die Tips

    mare

  • Hallo,
    so wie Sie den Fall beschreiben, ist weder ein Debridement (z.B. mit dem scharfen Löffel) noch eine Exzision von Gewebe durchgeführt worden. Die Exploration ist im Kode der Wundnaht 5-900.09 enthalten, falls Erweiterungsinzisionen erforderlich waren, könnte noch 5-892.09 ergänzt werden. Allerdings ist auch diese Prozedur nicht signifikant und triggert nicht in eine operative DRG.

    Ob dieser Eingriff im OP, stationär oder ambulant durchgeführt wird, ist für die Verschlüsselung ohne Belang. Bei einem Kleinkind und dem Verdacht auf Nervenverletzung dürfte kaum jemand ernsthaft an der Indikation zur stationären Aufnahme zweifeln.

    Der Unterschied zwischen Debridement und Exzision ist leider nicht ganz trennscharf zu definieren. Die mechanische Reinigung oder Nekrosektomie von verschmutzten bzw. nekrotischen Wunden kann man als Wunddebridement bezeichnen, während die Exzision von erkranktem Gewebe der Haut sich im allgemeinen auf vitales Gewebe (Narben, Tumoren, Granulome etc.) bezieht.
    Weiterhin einen schönen Abend!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Morgen mare,

    zum Débridement gibt es natürlich schon wunderhübsche Diskussionen! Einfach mal die Suchfunktion verwenden und genießen!

    Empfehlenswert z.B. http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=6180&start=1#1

    Also ehrlich: ich finde das Forum wirklich sehr hilfreich!


    Viele Grüße aus dem wunderschönen herbstlichen Allgäu

    M. Finke :sonne:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Moin, moin

    \"Die Exploration ist im Kode der Wundnaht 5-900.09 enthalten ...\" das hätte ich so echt nicht gedacht. Aber etwas Gewebe ist ja immer gequetscht und wird dabei entfernt, das ist meinen kollegen so selbstverständlich das es manchmal nichtmal im OP Bericht erwähnt wird. :rotwerd: Damit wären wir mal wieder beim Thema Dokumentation ... auch bei uns sehr beliebt :biggrin:

    Danke auch für die Links zum Thema Debridement ... gibt es eigentlich Hinweise das zu solchen Fragen genauere Definitionen noch folgen werden ? Und wer entscheidet dann letztendlich im Streitfall ??

    Schöne Fragen, aber ich werde heute nachdem Dienst wohl eher den golden Oktober genießen :k_biggrin:

    also Danke und bis demnächst

    mare

  • Hallo mare,

    im Streitfall gilt doch DKR D001a: Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnen Arztes.

    Wenn also der Chirurg verstanden hat, was er macht, eben ein Débridement, und das so dokumentiert, dann kann ich mir nicht vorstellen, wer da etwas einwenden kann.

    Gruß
    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Guten Tag,

    die Abgrenzung 5-893 vs. 5-894 wurde hier schon häufig diskutiert. Wie würden Sie in diesem Fall kodieren?

    Vor 2 Tagen hat sich der Patient bei häuslichen Arbeiten einen Stahldraht
    durch die Haut des rechten Handrückens geschoben. Der Draht sei verdreckt
    gewesen. Bei einer heutigen Kontrolle zeigte sich eine Rückhandschwellung
    sowie Pus bei Druck auf die Wunde aus der Hautperforationsstelle, so dass
    hier die Indikation zur OP gestellt wird.
    Nach Hautdesinfektion und sterilem Abdecken wird in kontrollierter
    Oberarmblutsperre die Haut über dem streckseitigen 3. Strahl der rechten
    Hand, wo sich 2 schmierig belegte Perforationsstellungen zeigen, eröffnet
    und die Perforationsstellen exzidiert. An den Hautperforationsstellen
    findet sich etwas Pus. Es wird ein Abstrich entnommen. Im Subkutangewebe
    Schmutzfremdkörper. Diese werden exzidiert. An den Strecksehnen besteht ein
    deutliches Ödem ohne Pusbildung. Es wird entsprechend in der Umgebung
    gespreizt und anschließend die gesamte Wunde ausgiebig mit Kochsalzlösung
    gespült. Einlage einer separat ausgeleiteten 12er Redon-Drainage.
    Adaptierender Wundverschluss. Steriler Verband. Anlegen einer beugeseitigen
    Unterarmgipsschiene. Postoperativ i.v. Gabe von Cefuroxim 3 x 1,5 g,
    engmaschige Wundkontrollen.

    Die MDK-Ärztin meint dass es sich hier um eine lokale Exzision, nicht um ein Wunddebridement gehandelt hat.

    Viele Grüße und frohe Ostern!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    die \"Entfernung von infiziertem Gewebe\" ist ein Inklusivum bei 5-893.-, dadurch grenzt sich der Kode eindeutig gegen 5-894.- ab. Chirurgisch sind die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen auch ganz klar einer chirurgischen Wundtoilette zuzuordnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Schönen guten Tag Herr Hollerbach,

    da möchte ich doch widersprechen: Eine Exzision auch von infizierten Gewebe im Gesunden ist chirurgisch schon etwas anderes, als ein Debridement, z. B. mit dem scharfen Löffel.

    Der Beschreibung im OP-Bericht nach, wurde das erkrankte Gewebe und die Fremdkörper sämtlich \"exzidiert\", so dass die Verschlüsselung als Exzision meines Erachtens ihre Berechtigung hat.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,