§ 301 Entlassungsgrund

  • Hallo Forum,

    kurze Frage.

    Ein Patient geht vom Krankenhaus in die Reha, aber natürlich nicht sofort, sondern erst ein paar Tage nach Hause (Koffer packen etc...)

    Wann wird jetzt Regulär entlassen und wann Entlassung in eine Reha als Entlassungsgrund eingetragen.

    Den einzigen Hinweis den ich gefunden habe, stammt aus den Ausfüllhinweisen zur Dekubitusprophylaxe.
    In der steht:
    \"Entlassung in eine Reha ist auch dann anzugeben, wenn der Patient KURZFRISTIG nach hause entlassen wird und seine Reha von dort aus antritt.\"

    Ist das §301 konform?

    Danke

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo,
    dieser Hinweis hat uns auch schon \"Kopfzerbrechen\" gemacht.
    Für uns ist Entlassung in Reha nur wenn auf direktem Wegen (nicht über Los, ziehe keine 2000€ ein) erfolgt.
    Wenn Pat. zu einem späteren Zeitpunkt in die Reha geht ist dies eine reguläre Entlassung.(ggf. gegen ärztlichen Rat)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    ich denke auch Enlassungsgrund Reha ist nur die direkte \"Verlegung\". Der Patient und/oder die KK könnte es sich ja noch anders überlegen oder es passiert irgendetwas und die Reha wird nicht angetreten etc. Das weiss ich als KH ja nun wirklich nicht. Es wäre höchstens analog der Verlegungsregelung mit 24h denkbar: also nach Hause - Kofferpacken - am nächsten Tag Reha antreten.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold