malignes Schwannom oder Wundheilungsstörung

  • Hallo liebes Forum,

    welche Hauptdiagnose würden Sie in folgendem Fall wählen??

    Patient wird im letzten Sommer an einem malignem Schwannom operiert und wird anschließend in die plastische Chirurgie verlegt zur Deckung eines postoperativ bestehenden Weichteildefekts. Es erfolgt eine Defektdeckung mittels Soleuslappen.
    Ein halbes Jahr später wird der Patient wieder stationär mit bestehender Wundheilungsstörung im Bereich des Soleuslappens aufgenommen zur Spalthautdeckung.

    Wird jetzt tatsächlich das Malignom gemäß den Kodierrichtlinien wieder die Hauptdiagnose? Ich tue mich gerade etwas schwer damit...

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone F,

    ich finde die DKR 0201 da doch recht eindeutig:

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.
    Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird der Patient während des darauf folgenden Krankenhaus¬aufenthaltes nach wie vor wegen der Folgen des Malignoms/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/die Metastasen ist/sind auch der Anlass zur Folge-Operation.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • HAllo Herr Duck,
    sooo eindeutig liegt der Fall nicht. Es handelt sich nun sicher nicht um eine geplante Aufnahme, um die Behandlung des Malignoms abzuschliessen. Vielmehr ist es hier ein Folgezustand nach einer Behandlung. Genauso ist in der von Ihnen zitierten DKR ja die Rede davon, dass z.B. bei Behandlung von Metastasen diese die HD und das Malignom die ND wird.

    Wenn mit der Lappenplastik die Behandlung des Schwannoms als abgeschlossen betrachtet wurde - und davon wird man hier wohl ausgehen - dann ist diese nun zu behandelnde Defektsituation nach Wundheilungsstörung eben eine solche als HD und das Malignom als \"Ursache\" ND.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    ich verstehe das Grundproblem.

    In der zitierten DKR ist von einem geplanten Folgeeingriff nicht die Rede. Einen Zusammenhang mit der Metastasenregelung sehe ich hier nicht.

    Unabhängig, ob zu einen Zeitpunkt die Behandlung als abgeschlossen angesehen wurde erfolgt die zitierte Aufnahme als (indirekte), aber notwendige Folgebehandlung. Dabei ist das Malignom der Auslöser (Conditio sine qua non).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Simone et al.,

    Die Sache ist meines Erachtens nicht so einfach. Sie beide - also auch Herr Dietz - können Recht haben.

    Wenn die Wundheilungsstörung das Schwannom als Ursache hat, wäre dieses ganz klar die HD und die Wundheilungsstörung die ND.

    Aber wenn die Schwannombehandlung vorher abgeschlossen war, oder eine geplante weitere Maßnahme für später - als jetzt erfolgt - angesetzt wurde, ist es eben keine geplante Weiterbehandlung mehr und die Wundheilungsstörung wird zur HD und der Tumor zur ND, denn es wird nicht der Tumor sondern eine Wundheilungsstörung anderer Ursache behandelt.

    So würde ich es jedenfalls machen. Hier wird der Operateur/Pathologe nicht aus der Verantwortung, den Fall zu entscheiden herausgenommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum,

    und schon wieder habe ich zu gleicher Problematik eine Frage.
    Im zuvor geschilderten Fall haben wir als Hauptdiagnose nach Absprache mit dem Operateur das maligne Schwannom als HD kodiert.

    Nun kommt der gleiche Patient aktuell wieder zu uns mit einer Nekrose des damals transplanteierten Soleuslappens.
    Da die Operateure jedoch ein Schwannomrezidiv vermuten wird großzügig exzidiert und das Material histopathologisch untersucht. Ergebnis: stark vernarbendes und nekrotisch teilweise abszedierendes Resektat (klinischer Zustand nach Radiatio), kein residuales oder rezidiviertes vitales malignes Tumorgewebe.

    Der entstandene Haut-Weichteildefekt wird mehrfach débridiert und per Vac konditioniert und schließlich per M. peroneus brevis-Lappen gedeckt. Danach ist die Behandlung abgeschlossen.

    So, was nun???? :(


    HD T86.51 Nekrose eines Hauttransplantates??? Schwierig vielleicht, da kein reines Hauttransplantat, sondern eine lokaler gefäßgestielter Muskellappen. Ich finde aber keinen besseren Kode. R02 Gangrän????? (Bin ich nicht glücklich mit!!)????
    Das Schwannom kann hier ja eigentlich nur Nebendiagnose sein, da es ursprünglich irgendwann bestand.

    Wer Kann mir weiter helfen?????

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo,

    ich habe eine Kodierfrage zum Thema Schwannom.

    Bei einem Pat. wurde ein epifaszialer Tumor mit Teilresektion der Faszie entfernt. Wir haben 5-894.1f kodiert. In der Histo wurde der Tumor als Schwannom identifiziert.
    Der MDK meint das dehalb der OPS 5-041.8 zu kodieren ist.

    Nun meine Frage ist der OPS tatsächlich anhand der Histo zu wählen? Im OP-Bericht wird in keinster weise von Maßnahmen am Nervengewebe berichtet.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Martin Preißer

    Martin Preißer

  • Hallo,
    ich würde mich am OP-bericht orientieren.
    Nach der MDK-Logik müssten Sie dann wohl auch die Melanomentfernung an der Leber als Hauteingriff kodieren :sterne:

    Zum Schwannom finden Sie hier einen Übersichtsartikel.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    vielen Dank Herr horndasch, ich sehe es auch so und werde erneut einen Wiederspruch unternehmen.

    Viele Grüße aus Sachsen
    Martin Preißer

    Martin Preißer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    eingedenk des dankenswerterweise von Herrn Horndasch verlinkten Artikels sei nur der Vollständigkeit darauf hingewiesen, dass das Schwannom zumeist kein \"maligner\", sondern ein gutartiger Tumor ist. Der Terminus \"malignes Schwannom\" könnte daher etwas unglücklich gewählt sein (s.w.u. im ÄB-Artikel).

    Eine womöglich vorgenommene Kodierung als Malignom sähe ich als falsch an.
    Dies nur zur Ergänzung.

    Viele Grüße
    B. Sommerhäuser