• Guten Morgen, Forum,

    mir sind die o.a. Kategorien nicht ganz klar.
    Ein Pat. kommt mit unklarer Raumforderung im CT.
    Pat. wird bronchoskopiert, ein Tumor kann nicht nachgewiesen werden.
    Weitere Diagnostik wird vom Pat. abgelehnt - Entlassung nach Hause.
    Letztendlich wird ein Bronchialkarzinom aber nicht ausgeschlossen.

    Meine Frage:
    HD R91 oder D38.-?
    Primär wird hier ein Kode aus D38.- verschlüsselt.
    Vielen Dank.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Guten Morgen Herr Schrader,

    ich würde mich an DKR D008b halten:
    \"...Entlassung nach Hause: wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf dieVerdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist das Symptom zu kodieren (siehe Bsp. 1 und DKR D002...).

    --> exakt Ihr Fall, oder? --> R91!

    Viele Grüße

    U. Höhnel

  • Moin, Herr Höhnel,
    ja, ich meine ja auch so kodieren zu müssen.
    Mich würde schon interessieren, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um D38.- kodieren zu dürfen.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Moin, Herr Schrader,

    die D38.* dürfen Sie meines Erachtens dann kodieren, wenn Sie den Patienten nach erfolgloser \"Suche\" zur weiteren Diagnostik in ein anderes Krankenhaus verlegen.

    Gruß,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat

    DKR D008b Verdachtsdiagnosen
    [...]
    Entlassung nach Hause
    Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachts­diagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren
    [...]
    Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodiere

    Entscheidend ist bei der Entlassung nach Hause die (spezifische) Behandlung der Verdachtsdiagnose

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo GOMER,
    gestützt wird Ihre Meinung noch durch die Exklusiva die R90-R94 vorangestellt sind: \"Abnorme diagnostische Befunde, anderenorts klassifiziert - siehe Alphabetisches Verzeichnis\" und dort finden Sie unter Lunge- Raumforderung wieder nur R91. als Kode. Sollte das Ganze aber schon als Tumor erkennbar sein, dann müssten Sie unter Lunge - Tumor sehen und D38.1 kodieren.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo,
    zur Problematik R91 oder D38.1 habe ich auch eine Frage:

    Pat. kommt zur weiteren Diagnostik nachdem eine Raumforderung im Mediastinum in den Voraufenthalten nicht geklärt werden konnte.
    Nach Endosono wird in der pathologisch-anatomischen Begutachtung folgendes beschrieben:

    Zitat

    Eine weitere Lymphommanifestation ist am vorliegenden Material nicht mit Sicherheit ausgeschlossen, aber auch nicht definitiv zu beweisen, hierfür reiht das Material quantitativ nicht aus. Weitere Aussagen sind nicht möglich.

    Was ist die HD?

    Danke

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    aus der von Ihnen mitgeteilten Formulierung (\".. weitere Lymphommanifestation ..\") könnte man schliessen, dass bei dem Patienten schon ein Lymphom vorlag? In diesem Falle würde ich den Aufenthalt der Diagnostik des Lymphoms zuordnen und das Lymphom als Hauptdiagnose kodieren.
    Wenn hingegen nicht einmal sicher ist, ob bei dem Patienten überhaupt eine Neubildung vorliegt, würde ich R91 verschlüsseln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,
    die Neubildung ist doch eigentlich gesichert - oder?
    Es dreht sich jetzt nur um die Frage der Dignität.
    Damit wäre der R-Kode aussen und es wäre der D38-Kode.
    Ausser es handelt sich um V.a. Lymphom mit entsprechender Behandlung gem. DKR.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    ich habe auch gleich noch eine Frage zum Thema ob R91/R93.2 oder C78.7/C78.0 kodiert wird.

    Die stationäre Aufnahme erfolgte wegen zunehmender Schwäche, Gewichtsabnahme bei bekannten Nieren-Ca. Es erfolgte eine OB-Sono mit dem Befund zweier Leberherde mit dringenden Verdacht auf pulmonale und rechtshiläre Metastasierung im Rahmen der Grunderkrankung.

    Die Befunde wurden explizit mit dem Patienten besprochen, jedoch wurden alle weiteren Maßnahmen abgelehnt.

    Der MDK fordert die Kodierung R91 und R93.2 - abnorme Befunde, da es sich um Verdachtsdiagnosen - ohne histologische Sicherung handelt.

    Wer kann helfen?
    Danke.