Versehendliche Stich- oder Risswunde (T81.2)

  • Hallo Forum,

    wenn bei der Lagerung eines Patienten, nach Durchführung der Naht am Kniegelenk, die Haut am Unterarm verletzt wird (Decollement bei Cortisonhaut), darf dann als ND (Ressourcenverbrauch vorausgesetzt) der Kode T81.2 Versehendliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes kodiert werden. Lt. DKR gehört die Lagerung zur Prozedur, aber auch zum Eingriff selbst?!
    Oder wäre angebracht, weil spezifischer, ein Kode aus der Gruppe S50 oder S51 zu wählen?

    Vielen Dank!

    Felix :d_gutefrage:

  • Hallo DRG Felix II,

    klingt zwar ungewöhnlich, aber im DRG-System ist ja vieles möglich ;)
    Die T81.2 scheint korrekt zu sein.

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo DRG Felix II,

    denkbar wäre auch S5.. und Y69! als Sekundärkode. \"Y69! Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung Inkl.:[c=orangered]Versehentliche(r) Schnitt, Punktion, Perforation oder Blutung [/code].\" Stellt den Sachverhalt eigentlich genauer dar.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo DRG Felix II,
    wenn ich mir den Text näher betrachte kann ich die kodierung nicht nachvollziehen:

    \"Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert\"
    Vor allem das \"während\" stört hierbei, da die Verletzung nach dem Eingriff auftrat.

    Ich empfehle hierzu im Verzeichnis die nähere Beschreibung der T81.2 anzuschauen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Lupus

    Wer früher stirbt ist länger tod :k_biggrin:

  • Schönen guten Tag,

    meiner Ansicht nach ist zunächst die Art der Verletzung soweit möglich immer mit einem S-Kode zu beschreiben. Nähere Angaben zur Ursache können dann über den T- oder Y-Kode erfolgen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Abend,
    sehe ich wie Herr Schaffert. Ein T-Code sollte nur zur Spezifizierung als Komplikation benutzt werden aber nicht als alleiniger Kode \"in dieser Angelegenheit\".

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    jetzt habe ich auch so ein Gutachten auf dem Tisch:
    Intraoperative Verletzung der Trachea bei Schilddrüsenoperation
    KH: T81.2
    MDK: S27.5 + Y69!

    Nach eingehendem Studium der Ergebnisse über die Suchanfrage tendiert die Kodiergemeinde zu einer Dreifachkodierung S+T+Y - Oder bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg?
    Und wie begründet ihr das dann?

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    eigentlich hat Dr. Wacket das in seinem Threat ( http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=11040 ) bestens beantwortet. Ein bischen Argumentationshilfe liefert auch der Text zu Beginn des Abschnittes Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität(V01 - Y84):\"Meistens wird der Zustand mit einer Schlüsselnummer ausdem Kapitel XIX \"Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen ( S00-T98 )\" zu klassifizieren sein.\" Damit wird meiner Meinung nach eigentlich die Richtung vorgegeben, wenn mit S oder T darzustellen, dann sollte kein Kode aus V-Y zur Anwendung kommen. Und in den Hinweisen am anfang des Abschnittes S+T findet sich folgendes:\"In diesem Kapitel wird Teil S zur Kodierung unterschiedlicher Verletzungen einzelner Körperregionen benutzt.Teil T dient zur Kodierung von Verletzungen mehrerer oder nicht näher bezeichneter Körperregionen, aber auch zur Verschlüsselung von Vergiftungen sowie von bestimmten anderen Folgen äußerer Ursachen.\" Noch ein Hinweis, das der T-Kode statt Y zu verwenden ist. In Ihrem Fall also S-Kode + T-Kode.

    MfG findus

    MfG findus

  • hallo findus,

    ich habe jetzt meine kassenbrille schon 2-mal im ultraschallbad gehabt, doch immer noch sehe ich das mit dem S im schreiben des dimdi an Dr. Wacket nicht.

    Hat nicht das dimdi jetzt T81.2 + Y69! vorgegeben ( OHNE S27.5 bezogen auf Frau Zierold`s fall ) ?

    mfg ETgkv

  • Hallo ETgkv,

    wie Sie sicherlich bemerkt haben, endete meine Antwort nicht mit dem Link, welcher zum Threat von Dr. Wacket führte. Da Sie lt. DKR so genau wie möglich verschlüsseln müssen, sagt für mich der S-Kode genau aus, was perforiert wurde und der T-Kode beschreibt, dass es sich um eine Verletzung während eines Eingriffs handelt. Die Mehrfachkodierung ist also zur korrekten Darstellung des Sachverhaltes nötig. Ich würde Herrn Ballings Kommentar in oben erwähnten Threat auch so auffassen. Mir war beim Hinweis auf Dr. Wackets Threat wichtig, dass der Y69-Kode nicht zur Anwendung kommt (wie vom MDK gefordet), sondern statt dessen der T-Kode der genauere ist. Da das Endoskop sicherlich keine Fehlfunktion hatte, entfällt also auch Y82.8 (siehe auch die Exklusiva unter Y82.8 --> Y69). Im Übrigen war der S-Kode in Dr. Wackets Fall vom MDK auch gar nicht in frage gestellt worden. Es ging dabei nur Y-Kode vs. T-Kode. Und genau diese Frage hat das dimdi beantwortet.

    mfg findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    Zitat


    Original von Findus:
    ...Die Mehrfachkodierung ist also zur korrekten Darstellung des Sachverhaltes nötig. Ich würde Herrn Ballings Kommentar in oben erwähnten Threat auch so auffassen...

    Genauso ist es.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld