Kanton gibt den Tarif durch

Das Bundesverwaltungsgericht stützt im Streit um die Tarife für die Zürcher Stadtspitäler den Regierungsrat. Es lehnt die Forderung der Stadt Zürich nach höheren Pauschalen ab.

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Für das Stadtspital Waid gelten keine höheren Fallpauschalen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Bild: Karin Hofer / NZZ)

Für das Stadtspital Waid gelten keine höheren Fallpauschalen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Bild: Karin Hofer / NZZ)

(fon./jhu.)

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Festsetzung der Zürcher Spitaltarife, wie sie die Kantonsregierung im März 2013 vorgenommen hatte, gutgeheissen. Die hoheitliche Regelung war nötig geworden, weil sich die Spitäler und die Versicherer nicht auf einen Tarifvertrag hatten einigen können. Die vom Zürcher Regierungsrat festgelegten Fallpauschalen, nach denen die Spitäler für die Behandlung von Akutpatienten bezahlt werden, stiessen bei den Spitälern wie auch bei den Krankenkassen auf harsche Kritik. In der Folge reichten sowohl die Stadt Zürich als Trägerin der Stadtspitäler Triemli und Waid wie auch mehrere Krankenversicherer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein. Die Stadt Zürich verlangte, den vom Regierungsrat auf 9480 Franken festgesetzten Tarif zu erhöhen, die Versicherer forderten einen tieferen Wert.

Beide Forderungen abgelehnt

Das Bundesverwaltungsgericht, das in dieser Sache letztinstanzlich entscheidet, lehnt beide Forderungen ab. Dreh- und Angelpunkt der Auseinandersetzung ist das Benchmarking, das die Vergleichbarkeit der Spitäler ermöglichen soll und das für die neue Spitalfinanzierung von zentraler Bedeutung ist.

Das Benchmarking, das der Regierungsrat für die Festlegung der Tarife vorgenommen hat, umfasst 14 nichtuniversitäre Listenspitäler im Kanton Zürich. Die Stadt Zürich stellt sich in ihrer Beschwerde auf den Standpunkt, dass dies nicht genüge und für grössere Zentrumsspitäler ein separates Benchmarking durchzuführen sei. Das Bundesverwaltungsgericht teilt diese Auffassung nicht. Die von der Zürcher Regierung getroffene Auswahl erscheine für die wirklichkeitsgetreue Abbildung der Verhältnisse «nicht unzureichend», heisst es im Urteil. Zwar sind auch die Richter in St. Gallen der Meinung, dass grundsätzlich ein gesamtschweizerisches Benchmarking unter allen Akutspitälern anzustreben sei. Die Voraussetzungen dafür seien derzeit indes noch nicht gegeben. Das Gericht schützt deshalb im konkreten Fall das Vorgehen der Zürcher Regierung, das Benchmarking bloss innerkantonal durchzuführen. Der Regierungsrat habe seinen Ermessensspielraum diesbezüglich nicht überschritten, heisst es in den Erwägungen.

In einem anderen Punkt gibt das Bundesverwaltungsgericht der Stadt Zürich allerdings recht. Der Zürcher Regierungsrat hatte die zwischen der Stadt und verschiedenen Versicherern für das Stadtspital Triemli vereinbarten Tarifverträge, die höhere Fallpauschalen vorsahen, nicht genehmigt und die Basisfallrate gleichzeitig auf 9480 Franken festgesetzt. Das gehe nicht, sagen die Richter. Mit Blick auf die Vertragsautonomie der Tarifpartner müssten die Bewilligung und die Festsetzung in zwei separaten Verfahren erfolgen. Die Sache geht deshalb zurück an den Regierungsrat; er muss das Genehmigungsverfahren nochmals durchführen.

«Kein Geld für Investitionen»

Aufseiten der Stadt ist man zwar froh, dass nun Rechtssicherheit herrscht, «langfristig macht mir der tief angesetzte Tarif aber Sorgen», sagt Gesundheitsvorsteherin Claudia Nielsen. Investitionen seien so noch schwieriger, den Schaden hätten nachfolgende Generationen. Als Zentrumsspitäler erbrächten Triemli und Waid komplexere Leistungen, die auch höher vergütet werden müssten. Nielsen hofft weiterhin darauf, dass die städtischen Spitäler bei der Tariffestsetzung in Zukunft mit anderen Zentrumsspitälern in der Schweiz verglichen werden.

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