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Streit zwischen Bieler Spital und Ex-Direktor beendet

Das Spitalzentrum Biel und Paul Kecht haben sich geeinigt.

Der 2009 wegen «Unregelmässigkeiten bei Spesen und Abgeltungen» fristlos entlassene Knecht erhält vom Spitalzentrum einen Betrag für nicht bezogene Ferien. Dies «unter Verrechnung der Gegenforderungen» des SZB. Im Gegenzug zieht Knecht die Berufung gegen seine erstinstanzliche Verurteilung von 2012 zurück.

Das steht in einer Mitteilung, welche das bernische Handelsgericht am Dienstag ausgewählten Medien verschickte und deren Inhalt Knecht selber am Mittwoch auf Anfrage bestätigte. Mit der Einigung sind nun sämtliche zivil- und strafrechtlichen Verfahren erledigt. Weitere Auskünfte geben die beiden Parteien und das Gericht nicht.

Hängig gewesen waren neben dem strafrechtlichen Verfahren eine Schadenersatzklage des Spitalzentrums gegen Knecht und umgekehrt. Knecht verlangte vom Spitalzentrum Biel gemäss Angaben aus dem Jahr 2010 wegen entgangener Renten- und Lohnzahlungen einen Betrag von über vier Millionen Franken. Welchen Betrag das Spital in seiner Klage forderte, ist nicht bekannt.

Verurteilt wurde Knecht 2012 vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs zu 14 Monaten bedingt. Er habe dem Spital mehrmals zu Unrecht Spesen und Überzeit verrechnet, hiess es in der Urteilsbegründung. Der heute 68-jährige kündigte damals umgehend Berufung an. Während fast 20 Jahren war Knecht Direktor des SZB gewesen.

Dass die Mitteilung vom Dienstag nur an ausgewählte Medien ging, haben die beiden Parteien laut der Vizepräsidentin des Berner Handelsgerichts, Danièle Wüthrich-Meyer, in der Einigung so vereinbart. Das sagte sie auf Anfrage. Den Parteien gehe es darum, medial den Ball im übertragenen Sinn flach zu halten.

Fall Knecht zog weitere Kreise

Die Entlassung Knechts zog nach 2009 in Biel und auch auf Kantonsebene weitere Kreise. So wurden nach Knechts Entlassung Spannungen im damaligen Verwaltungsrat des SZB bekannt. Nachdem sie ein externes Gutachten in Auftrag gegeben hatte, veranlasste die Kantonsregierung personelle Veränderungen im Verwaltungsrat.

Auch die grossrätliche Oberaufsichtskommission beugte sich im Jahr 2011 über die Turbulenzen am SZB. Sie kam unter anderem zum Schluss, die Kantonsverwaltung habe ihre Aufsichtspflichten am Spital Biel angemessen wahrgenommen.

SDA/sih