Kliniken im Land sparen – und sollen dafür bestraft werden. Die Pläne der Bundesregierung jedenfalls schmecken ihnen gar nicht Foto: dpa

Der dreiseitige Brandbrief der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft malt in schwarzen Farben. Werde der Versorgungszuschlag für die Kliniken in der von der Bundesregierung beabsichtigten Weise geändert, ginge das „zulasten des Personals und damit der Versorgung der Patienten“.

Der dreiseitige Brandbrief der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft malt in schwarzen Farben. Werde der Versorgungszuschlag für die Kliniken in der von der Bundesregierung beabsichtigten Weise geändert, ginge das „zulasten des Personals und damit der Versorgung der Patienten“.

Berlin - Bei einer Befragung der BWKG war im April dieses Jahres die Zahl der Kliniken, die eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation für die kommenden zwölf Monate erwarteten, dreimal so hoch wie die Zahl der Häuser, die mit einer Verbesserung rechneten.

Über den Versorgungszuschlag erhalten die Krankenhäuser im Südwesten in diesem Jahr 57 Millionen Euro. Eigentlich war dieser Zuschlag für 2013 und 2014 als kurzzeitige Übergangslösung gedacht, denn ab 2015 sollte eine große Reform der Krankenhausfinanzierung schon unter Dach und Fach sein. Darüber aber wird noch heftig gerungen. Schauplatz dieses Tauziehens ist die Bund-Länder-Kommission zur Krankenhausreform. Dort sind, nach den üblichen Proporzregeln der politischen Machtbalance, neun Bundesländer vertreten: Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen.

Der Südwesten ist als Landesregierung nicht vertreten. Baden-Württemberg konnte also auch nicht seine Interessen einbringen, als in der September-Sitzung der Gesetzentwurf der Großen Koalition auf den Tisch gelegt wurde. So konnten sich die Länder durchsetzen, bei denen die Mengenausweitung im Klinikalltag weiter voranschreitet, während im Südwesten die Steigerungsraten längst rückläufig sind.

Da der Zuschlag künftig abhängig von den Mehrleistungen sein soll, schauen die Sparsamen in die Röhre. Im Landessozialministerium ist man spätestens jetzt wach geworden. Die von der Krankenhausgesellschaft beklagten Sachverhalte „werden von unserer Fachabteilung derzeit sorgfältig überprüft“, wurde unserer Zeitung mitgeteilt. Danach werde die Ministerin mit der BWKG ein Gespräch über dieses Thema führen. Aber hätte Baden-Württemberg nicht in der Kommission vertreten sein müssen?

Das Ministerium sagt dazu, die von der BWKG geschilderten Sachverhalte beruhten zwar „auf einem Vorschlag der Bund-Länder-AG Krankenhausreform. Beschlossen werde dieses Paket allerdings nicht dort, sondern in einem regulären Gesetzgebungsverfahren. Und da hier der Bundesrat mitmachen muss, werde die Landesregierung dort aktiv werden. Im Kern führt das Ringen um den Zuschlag tief hinein in den Verteilungskampf im Gesundheitswesen. Die Kassen haben naturgemäß wenig Interessen, den Kliniken pauschal mehr Geld zu überweisen. Ein Sprecher der Südwest-AOK sagte unserer Zeitung den Versorgungszuschlag schlicht „systemfremd“.

Sofern der Gesetzgeber dennoch an dem Versorgungszuschlag festhalten wolle, sei es „richtig, diesen mit den Mehrleistungsabschlägen zu verrechnen“. Die AOK zahlt derzeit mehr an Versorgungszuschlägen, als sie an Mehrleistungsabschlägen hereinholt.

Der Hintergrund: Weiten die Kliniken über das mit den Kassen vereinbarte Maß ihre Leistungen aus, sinkt die Vergütung. Aus dieser Einsparung der Kassen soll der Topf gespeist werden, der für den Versorgungszuschlag zur Verfügung steht. Deshalb die Mechanik: Wer kaum Mehrleistungen hat, bekommt auch weniger Versorgungszuschlag. Das klingt logisch, bestraft aber diejenigen, die die Leistungsausweitung nicht mitmachen.