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Baden-Württemberg

Krankenhaus-Subventionen auf dem juristischen Prüfstand

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit um Subventionen von Städten und Kreisen an ihre finanziell klammen Kliniken ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in die nächste Runde gegangen. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) kritisierte heute in dem Musterverfahren gegen den Landkreis Calw, dass die Unterstützung den Wettbewerb verzerre. Wenn eine Klinik Verluste mache, arbeite sie unwirtschaftlich, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz. Der Ausgleich dieses Defizits durch Steuergelder sei ein Wettbewerbsnachteil.

Der Landkreis hatte 2012 Verluste der Kreiskliniken Calw und Nagold sowie Ausfallbürgschaften für Investitionen übernommen. Landrat Helmut Riegger (CDU) erklärte, der Kreis habe vom Gesetzgeber her den Auftrag, die Krankenhausversorgung wahrzunehmen. Deshalb dürfe er auch Zuschüsse gewähren. Das ist eine weit verbreitete Praxis in Deutschland. Das Landgericht Tübingen hatte in erster Instanz die Klage des Verbandes abgewiesen. Dieser zog deshalb in die nächste Instanz. Es gilt aber als sicher, dass der Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung vor dem Bundesgerichtshof landet. Möglicherweise wird er auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigen.

Bublitz verwies darauf, dass durch die bisherige Praxis zugleich gegen EU-Recht verstoßen werde. Bei den Subventionen handele sich um unzulässige staatliche Beihilfen. Der Landrat erklärte, die kommunalen Kliniken seien Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Sie stellten rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr die Versorgung der Patienten sicher. Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser, der rund 600 Kliniken bundesweit vertritt, erklärte, die Sicherstellung der Krankenhausversorgung lasse sich gleichfalls aus dem im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzip ableiten.

Das Oberlandesgericht Stuttgart will seine Entscheidung am 20. November verkünden.

Positionen der privaten Kliniken

Studie der kommunalen Kliniken

Umstrittene EU-Regelung zur Daseinsvorsorge

OLG Stuttgart Mitteilung

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