Versorgung der Bevölkerung mit Spitaldienstleistungen
Wettbewerb begünstigen
Der Walliser Staatsrat hat die Spitalliste zur Versorgung der Bevölkerung mit Spitaldienstleistungen angenommen. Für die Akutsomatik sind bis im Jahr 2020 rund 20 Millionen Franken an kantonalen Beiträgen vorgesehen.
Die Kantone müssen ihre Planung der stationären Akutpflege bis am 1. Januar 2015 gemäss den Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen überarbeiten, was im Wallis bereits 2012 geschah und mit der Annahme der Spitalliste für die Akutsomatik abgeschlossen wurde.
Mit der Vergabe eines Leistungsauftrages an alle Einrichtungen, die den Richtlinen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) entsprechen, soll der Wettbewerb begünstigt werden
Kanton bezahlt in maximal zehn Fällen pro Einrichtung
Durch die gesetzliche Aufnahmepflicht sind die Spitäler verpflichtet, alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Wallis ohne Abweisung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Herkunft oder des Versicherungsstatus - allgemein oder privat - aufzunehmen. So braucht es keine Zusatzversicherung, wenn man sich in einer Privatklinik mit dem entsprechenden Leistungsauftrag behandeln lässt.
Manchmal ist jedoch ein stationärer Aufenthalt in einer Einrichtung ohne entsprechenden Leistungsauftrag aufgrund von unvorhergesehenen Komplikationen nach einer ambulanten Behandlung oder aufgrund eines Notfalls notwendig. In diesem Fall wird sich der Kanton gemäss Staatsrats-Entscheid unter bestimmten Bedingungen an der Finanzierung dieser speziellen Fälle beteiligen.
Grundsätzlich würden nicht mehr als zehn solcher Fälle pro Einrichtung und Leistungsgruppe im betreffenden Jahr anerkannt. Ist eine Hospitalisierung im Anschluss an eine ambulante Behandlung notwendig, muss die Einrichtung im Besitz einer Betriebsbewilligung für diese Intervention im ambulanten Bereich sein.
Dieses Prinzip werde vor allem für einige Leistungen der Clinique de Valère angewandt, da die Klinik die Anforderungen für eine ambulante Behandlung in diesen Bereichen erfüllt.
20 Millionen Franken
Ziel der Spitalplanung ist es, mit dem Angebot den Bedarf zu decken und Überkapazitäten zu vermeiden.
Unter Berücksichtigung der erlassenen Spitalliste und dem Anstieg des Bedarfs, der vor allem mit der demographischen Entwicklung zusammenhängt, sieht der Kanton eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 20 Millionen Franken für die Akutsomatik bis zum Jahr 2020 vor.
Ohne Planung müsste mit einem noch höheren Betrag gerechnet werden. Ein Monitoring-System wird eingerichtet, welches Jahr für Jahr überwacht, ob die Prognosen der effektiven Entwicklung entsprechen, ob das Angebot den Bedarf decken kann und ob die Anforderungen im Bereich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen eingehalten werden.
Ein halbes Jahr Zeit
Die Methode der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) definierte jene Leistungen, welche jede Einrichtung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen kann, sowie spezifische medizinische Anforderungen, die für jede Leistungsgruppe erfüllt sein müssen.
Leistungsaufträge wurden dem Spital Wallis (HVS), Spital Riviera-Chablais Waadt-Wallis (HRC), der Clinique de Valère in Sitten, der Clinique CIC in Saxon und der Luzerner Höhenklinik Montana erteilt. Die Spitalstandorte Montreux und Vevey, die jetzt dem HRC angehören, wurden ebenfalls in die Walliser Spitalliste aufgenommen.
Nach Inkrafttreten haben die Einrichtungen ein halbes Jahr oder bis am 30. Juni 2015 Zeit, sämtliche Änderungen, die aus der Spitalliste hervorgehen, vorzunehmen und alle Anforderungen zu erfüllen.
Zugeteilte Leistungsaufträge unter bestimmten Voraussetzungen
Einige Leistungsaufträge wurden unter Voraussetzung einer Zusammenarbeit erteilt, die bis am 30. Juni 2015 formalisiert sein müssen. Dies betrifft gewisse Leistungsaufträge an das HRC (Spitalstandort Monthey), die Clinique de Valère und die Clinique CIC Valais.
Diese Einrichtungen müssen die Zusammenarbeit in gewissen Bereichen vereinbaren, um die spezifischen medizinischen Anforderungen erfüllen zu können. Zusätzlich erhält Spital Wallis am Spitalstandort Sitten einen provisorischen Leistungsauftrag für die bariatrische Chirurgie (Adipositas-Chirurgie).
Das Spital Sitten erfüllt sämtliche Anforderungen bis auf die Zertifizierung der SMOB (Swiss Society for the Study of Morbid Obesity), die jedoch bereits in Gang ist.
Die Spitalliste für die Akutsomatik als PDF-Download.
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