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Regierungsrat will KSW-Aktien verkaufen

Bald nicht mehr in alleiniger Hand des Kantons: Kantonsspital Winterthur.

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Der Kanton Zürich soll nach der geplanten Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) in eine Aktiengesellschaft während zwei Jahren Alleinaktionär bleiben. Nach Ablauf der Sperrfrist kann er aber die Aktien teilweise oder ganz verkaufen.

Über die Konditionen und den Zeitpunkt der Veräusserung von 49 Prozent der Aktien soll gemäss der überarbeiteten Gesetzesvorlage der Regierungsrat selber entscheiden. Der Verkauf der restlichen 51 Prozent müsste vom Kantonsrat genehmigt werden.

Mögliche Volksabstimmung

Ein solcher Beschluss unterstehe dem fakultativen Referendum und somit allenfalls einer Volksabstimmung, sagte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) am Donnerstag vor den Medien.

Zudem hätten die Gemeinden der ehemaligen Spitalregion Winterthur ein Vorkaufsrecht. Dies ermögliche es ihnen, die Aktienmehrheit bei der öffentlichen Hand zu behalten, wenn sie dies als richtig erachteten.

Die Sperrfrist für den Aktienverkauf und das Vorkaufsrecht der Gemeinden hat der Regierungsrat nachträglich in das Gesetz über die Kantonsspital Winterthur aufgenommen. Er reagiert damit auf die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik an der Rechtsformänderung.

Sämtliche KSW-Aktien verkaufen

Heiniger räumte an der Medienkonferenz ein, dass der Verkauf sämtlicher Aktien des KSW das strategische Ziel der Regierung sei. Nur so könne der Rollenkonflikt des Kantons als Regulator, Finanzierer und Spitalbetreiber behoben werden.

Die Umwandlung des Spitals von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine AG sei zudem notwendig, damit das KSW die Leistungsfähigkeit langfristig sichern und sich im wettbewerblichen Spitalumfeld erfolgreich bewegen zu können.

Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die Anfang 2012 in Kraft trat, hätten sich die Rahmenbedingungen für die Spitäler erheblich verändert, stellte Heiniger fest. Die Patienten hätten heute mehr Wahlmöglichkeiten, so dass die Spitäler einem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt seien.

In diesem Umfeld hätten jene Spitäler die besten Voraussetzungen, die eigenständig entscheiden und auf veränderte Bedürfnisse der Patienten rasch reagieren könnten. Mit der neuen Rechtsform erhalte das KSW den dafür den nötigen Handlungsspielraum.

Auch die Spitalbauten soll die KSW AG eigenverantwortlich und auf die betrieblichen Bedürfnisse des Spitals ausgestalten können. Zu diesem Zweck sollen ihr die bisher genutzten Spitalbauten und die Liegenschaften auf dem angrenzenden Areal der ehemaligen Brauerei Haldengut im Baurecht übertragen werden. Der Boden bleibt im Eigentum des Kantons.

Vorteile für Pesonalrekrutierung

KSW-Spitalratspräsident Ulrich Baur bezeichnete die Umwandlung in eine AG als «enorm wichtig». Das Spital erhalte mehr Flexibilität und könne einfacher Kooperationen in den kostenintensiven Bereichen eingehen. Mit der Anstellung des Personals nach Privatrecht werde das Spital aber auch konkurrenzfähiger auf Arbeitsmarkt.

Über die neue Rechtsform des KSW wird der Kantonsrat in der ersten Hälfte 2015 entscheiden. Im Mai will der Regierungsrat dem Kantonsparlament auch die Vorlage zur Umwandlung der Integrierten Psychiatrie Winterthur-Unterland (ipw) in eine AG unterbreiten. Vorgesehen sind die gleichen Eckwerte wie beim KSW, nur dass es bei den Aktien kein Vorkaufsrecht der Gemeinden gibt.

VPOD hält an Referendum fest

Die Delegierten des VPOD haben bereits vorsorglich das Referendum gegen die Rechtsformänderung beschlossen. Die Umsetzung dieses Beschlusses werde nun nötig, schreibt die Gewerkschaft in einer Mitteilung. Daran ändere auch nichts, dass der Regierungsrat die Hürde für den Verkauf von Aktien etwas erhöht habe.

Wenn der Verkauf von 49 Prozent der Aktien durch den Regierungsrat erst nach einer Wartefrist von 2 Jahren geschehen dürfe und der Verkauf der restlichen 51 Prozent die Zustimmung des Kantonsrates voraussetze, verzögere dies zwar den Ausverkauf des KSW, verhindere ihn aber nicht.

Der für die Rechtsformänderung ins Feld geführte Rollenkonflikt werde herbeigeredet, um die Privatisierung von KSW und ipw zu rechtfertigen, schreibt der VPOD. Wenn es tatsächlich einen Rollenkonflikt gebe, werde dieser besser aufgehoben, wenn Kanton und Gemeinden die Trägerschaft sämtlicher Spitäler übernähmen.

SDA/mrs