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Gemeinsame Pressemitteilung zur Finanzierung von Krankenhausfällen 2015

                                           
Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und Kassenverbände einigen sich zur Finanzierung von Krankenhausfällen im Jahr 2015
 
Magdeburg 5. Februar 2015. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach konstruktiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2015 geeinigt.
 
Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert (LBFW) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt nunmehr 3.190,81 Euro und liegt damit rund 73 Euro über dem bisher geltenden Wert.(siehe Anlage)Den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt werden damit voraussichtlich insgesamt rund 45 Millionen Euro mehr als noch im letzten Jahr für die Behandlung der Patienten zur Verfügung stehen.
 
Der Abschluss ermöglicht den Kliniken und Krankenkassen gleichermaßen, auf einer sicheren Grundlage ihr Budget 2015 zu planen. Die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt zeigen sich mit dem erzielten Ergebnis zufrieden und erklären dazu: „Nach konstruktiven Verhandlungen ist es gelungen, für beide Parteien Planungssicherheit in der Weise zu erzielen, dass die für die Krankenhäuser notwendigen Budgetverhandlungen frühzeitig im Jahr 2015 beginnen können. Die Einigung beweist, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten gemeinsam einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der für die Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sichert.“
 
Hintergrund
 
Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRGs). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der zukünftigen Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungenvergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.
 
In Sachsen-Anhalt werden in 48 Plankrankenhäusern über 600.000 Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie) von ca. 1,97 Milliarden Euro zu Grunde.
 
Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat diese Vereinbarung zum 1.2.2015 genehmigt.