CHAM: Ein Spital verlangt mehr Wettbewerb

Der Kanton legt im Spitalgesetz die Zahl der Betten fest. Dagegen wehrt sich die Andreasklinik – und geht sogar vor Gericht.

Silvan Meier
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Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen: Das ist eine zentrale Forderung der eidgenössischen Gesundheitspolitik. Mit der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes, die Anfang 2012 eingeführt wurde, sollte die unternehmerische Flexibilität der Spitäler gefördert werden. Entsprechend wurde auch das Zuger Spitalgesetz auf diesen Zeitpunkt angepasst. Allerdings weist die Zuger Gesetzgebung eine kleine Besonderheit auf: Als einziger Kanton kennt Zug eine Bettenbeschränkung.

Es ist kein Geheimnis, dass die Bettenbeschränkung der zur Hirslanden-Gruppe gehörenden Andreasklinik nicht in den Kram passt. Gemäss Entscheid des Regierungsrats darf sie 37 Betten betreiben, die der Kanton mitfinanziert. Will heissen: Diese für Zuger Patienten reservierten Betten profitieren von den Subventionen des Kantons.

Leitentscheid aus dem Tessin

Nu hat die Andreasklinik gegen die Bettenbeschränkung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie Urs Hürlimann bestätigt. Der Entscheid ist noch ausstehend. Ob es der Andreasklinik gelingt, die ungeliebte Wachstumsgrenze auf juristischem Weg aus dem Gesetz zu kippen, ist alles andere als sicher. Urs Hürlimann jedenfalls ist überzeugt, dass die Bettenbeschränkung legal ist. «Das Bundesgericht kommt in einem Entscheid betreffend Spitalplanung des Kantons Tessin zum Schluss, dass die Kantone dazu berechtigt sind, die Menge der Leistungen zu steuern», sagt der Zuger Gesundheitsdirektor. «Und diesen rechtlichen Handlungsspielraum haben der Regierungs- und der Kantonsrat ausgenutzt.»