Mitarbeiter müssen nicht auf Überstunden verzichten

Bernkastel-Kues · Die ersten Urteile im Mammutprozess gegen die Median-Kliniken auf dem Kueser Plateau sind gefallen: In 33 Fällen wurde den Klagen der Angestellten stattgegeben. Die Klinik hatte nachträglich Überstunden von Arbeitszeitkonten gekürzt. Über 150 Angestellte zogen daraufhin vor Gericht. Einige erwirkten Vergleiche.

 Auf dem Kueser Plateau führen alle Wege zu den Kliniken. TV-Foto: Claudia Szellas

Auf dem Kueser Plateau führen alle Wege zu den Kliniken. TV-Foto: Claudia Szellas

Bernkastel-Kues. Hunderte von Akten müssen die Richter wälzen. Insgesamt über 150 Kläger gibt es in diesem Prozess nach Angaben von Uta Lenz, Direktorin des Arbeitsgerichts Trier. Worum es geht: Gut 400 Angestellten der Median Reha-Kliniken auf dem Kueser Plateau wurde in einem Brief vom 24. Juni 2013, der dem TV vorliegt, mitgeteilt, dass rückwirkend auf drei Jahre bereits geleistete Überstunden gestrichen und künftig nicht mehr so wie bislang abgerechnet werden. Hierbei handelt es sich um Arbeitszeiten, an denen ein Feiertag auf einen Werktag fiel.
Kliniken gehen in Berufung


Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: War etwa der 3. Oktober ein Mittwoch, wurde denjenigen, die nicht arbeiteten, der Tag regulär bezahlt. Wer Dienst machte, bekam einen Zuschlag von 200 Prozent auf das Arbeitskonto gutgeschrieben. In dem Schreiben der Median-Personaldirektorin wird die Rückbuchung der bereits geleisteten Stunden schlicht mit einem Irrtum bei der Abrechnung begründet. Über 400 Angestellte bekamen diese schriftliche Nachricht, 150 liefen Sturm und erhoben Klage gegen die neue Handhabung. Ein erstes im September 2013 vorgelegtes Angebot der Klinik lehnten alle Kläger ab.
Dieses sah vor, dass die Klinik darauf verzichte, die Rückbuchungen der Zeitzuschläge der vergangenen drei Jahre umzusetzen, wenn die Kläger ihrerseits ab sofort auf diesen Zuschlag der Überstunden verzichten würden. Bis zu 120 Stunden sollten einigen Angestellten bei der Neuberechnung nicht mehr anerkannt werden. Die Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht, Jutta Christen, hat bislang für 33 Betroffene vor Gericht die Feststellung erstritten, dass das Vorgehen der Klinik rechtswidrig war. "Die abgezogenen Stunden werden wieder auf den Arbeitszeitkonten gutgeschrieben. Das Urteil wurde im Sinne unserer Mandanten gefällt", sagt Jutta Christen auf TV-Anfrage. Auch künftig müsse jede an Feiertagen, die auf Werktage fallen, geleistete Arbeitsstunde doppelt auf dem Arbeitszeitkonto ihrer Mandanten gutgeschrieben werden.
Die Gegenseite habe angekündigt, in Berufung zu gehen. "Zuversichtlich stellen wir uns der weiteren Auseinandersetzung", heißt es dazu aus Christens Kanzlei. Von Seiten der Median-Klinik war trotz mehrfacher Nachfragen keine Stellungnahme zu bekommen. Am 21. Februar, am 7. sowie am 19. März werden nun weitere Median-Verfahren vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Legt die Klinik Berufung ein, müssen die bis dahin erstrittenen Urteile vor dem Landesarbeitsgericht erneut verhandelt werden.
Momentan sind noch etwa 50 Vergleiche in der Schwebe, da die Frist für den Widerruf noch nicht abgelaufen ist. Das bedeutet: Die Vergleiche werden erst wirksam, wenn die Frist verstrichen ist und die Parteien damit den Vergleich anerkannt haben. Ob diese nach den nun ergangenen 33 Urteilen umgesetzt werden oder die betroffenen Mitarbeiter doch auf einen Prozess setzen, ist noch nicht klar.Extra

Fünf Fachkliniken umfasst das Median-Reha-Zentrum auf dem Kueser Plateau: die Reha-Einrichtungen für Orthopädie Klinik Bernkastel (1974) und Klinik Moselschleife (1994), die Klinik Kues (1974) für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die Klinik Moselhöhe (1978) für Psychosomatik und Psychotherapie und die Klinik Burg Landshut (1982) für Neurologie, Psychosomatik und Psychiatrie. 1100 Betten halten die fünf Kliniken insgesamt vor. In den Einrichtungen sind etwa 700 Menschen beschäftigt. 13 000 Patienten werden jährlich behandelt. Die Klinik Kues soll im Frühjahr geschlossen werde, weil die Sanierung sehr teuer wäre. Die Abteilungen werden dann auf die anderen Häuser verteilt. jo/cb

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