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«Hotel Suff» verletzte Persönlichkeitsschutz

Medizinische Kosten müssen in Gewahrsam Genommene bezahlen, auch wenn sie erfolgreich gegen die sonstige Gebühr rekurrierten: Ausnüchterungszellen der ZAS in Zürich.

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Die städtische Ombudsfrau verzeichnete im Jahr 2013 «auffällig viele Beschwerden von Betroffenen, die sich der Verwaltung ausgeliefert und von ihr überfordert fühlten», wie sie in ihrem heute veröffentlichten Bericht schreibt. Darunter auch der Fall eines Mannes, der im Januar 2013 von der Stadtpolizei in die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) gebracht wurde. Er erhob beim Stadtrat nicht nur Einspruch gegen die Gebühr von 950 Franken, weil bei ihm aus eigener Sicht weder Selbst- noch Fremdgefährdung bestand.

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