Gesundheitswesen
Gewinnorientierte Spitäler: Die Rechnung zahlen die Versicherten

Da Spitäler die grössten Kosten im Schweizer Gesundheitswesen verursachen, verlangt das Parlament von ihnen mehr Effizienz. Es führte 2012 eine neue Spitalfinanzierung ein, die nach dem Prinzip «gleicher Preis für gleiche Leistung» funktionieren soll

Anna Wanner
Drucken
Wie viel darf eine Behandlung im Spital kosten? Darüber wird derzeit heftig gestritten.

Wie viel darf eine Behandlung im Spital kosten? Darüber wird derzeit heftig gestritten.

Keystone

Da Spitäler die grössten Kosten im Schweizer Gesundheitswesen verursachen, verlangt das Parlament von ihnen mehr Effizienz. Es führte 2012 eine neue Spitalfinanzierung ein, die nach dem Prinzip «gleicher Preis für gleiche Leistung» funktionieren soll. In der Konsequenz müsste beispielsweise eine Blinddarmoperation überall gleich viel kosten.

In der Realität lässt sich dieses Prinzip aber nicht so leicht umsetzen. Je nach Kanton, Grösse und Auslastung des Spitals entstehen unterschiedliche Kosten, die gedeckt werden müssen.

Darum handeln die Spitäler mit den Krankenkassen individuelle Tarife aus. Weil unklar ist, an welchem Massstab die Effizienz gemessen und damit die Fallpauschale definiert wird, streiten sich die Parteien über Tarife.

Kantone im Interessenkonflikt

Die Streitfälle wurden vor Gericht gezogen und sind bis heute hängig. Mit viel Spannung wurde das erste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fall des Luzerner Kantonsspitals erwartet.

Das Spital wollte eine Pauschale von 10 600 Franken einführen. Die Krankenkassen verlangten eine deutliche tiefere Pauschale von 8900 Franken. Der Kanton entschied sich für 10 325 Franken – obwohl der Preisüberwacher, der gemäss Gesetz vom Kanton konsultiert werden muss, 8974 Franken empfohlen hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun geurteilt, der Tarif sei zu hoch. Es verlangt von der Kantonsregierung, über die Bücher zu gehen. Die Richter schieben damit die Verantwortung ab, festzulegen, an welchen Kriterien die Effizienz gemessen wird und wie hoch die Pauschale ausfallen darf.

Dass das Ermessen nun beim Kanton liegt, ruft den Preisüberwacher auf den Plan. Er kritisiert das Urteil auch deshalb, weil es den Interessenkonflikt der Kantone noch verstärke:

Der Kanton ist Eigentümer des Spitals und bestimmt im Streitfall die Tarife, also die Höhe der Einkünfte.

Befürchtet wird, dass die Kantone weiterhin Milde walten lassen und hohe Tarife gewähren, was die Gesundheitskosten steigen lässt. «Auf dem Spiel steht dabei nicht weniger als die Bezahlbarkeit unserer Krankenkassenprämien», folgert der Preisüberwacher.

Gewinne sind erlaubt

Das Gericht hat in einem weiteren Punkt gegen den Preisüberwacher entschieden: Ein Spital darf Gewinne machen. Mit dem Urteil wird die Kritik der Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel bestätigt, die falsche Anreize bemängelte. Hochkosten-Spitäler werden belohnt, weil ihre Kosten gedeckt sind, und effiziente Spitäler bestraft, weil sie für Effizienz, für ihre Gewinne kritisiert werden.

Daniel Wiedmer, Kommunikationschef von Tarifsuisse, die für die Krankenversicherer die Tarife mit den Spitälern aushandelt, präzisiert: «Zulässig sind auch künftig nur Effizienzgewinne: Wenn ein Spital Kosten einsparen kann, wird es belohnt.» Es sei hingegen vom Prinzip her falsch, wenn Spitäler auf Kosten der Prämienzahler in Parks, Kinderkrippen oder andere Luxusangebote investierten.

Seit das Kantonsspital Luzern seinen Geschäftsbericht veröffentlichte, sieht Wiedmer die Kritik von Tarifsuisse am Spital bestätigt: «Der Tarif ist zu hoch, wenn das Spital elf Prozent Gewinn erwirtschaften kann.»

Er ist aber zuversichtlich, dass die Spitäler nicht länger an den hohen Tarifen werden festhalten können. Denn seit zwei Jahren sammle Tarifsuisse Daten über Leistungen und Kosten von Spitälern.

«Sie weisen daraufhin, dass die Fallpauschalen zu hoch sind.» Dass das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Festlegung der Fallpauschalen entschieden hat, enttäuscht die betroffenen Tarifpartner und die Kantone. Sie hätten sich mehr von dem Urteil erhofft. Stefan Leutwyler, stellvertretender Zentralsekretär der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, erachtet das Urteil immerhin als wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit.

Für mehr Klarheit sollen die noch hängigen Streitfälle sorgen. Im Herbst wird ein weiteres Urteil zu den Tarifen erwartet: Falls dann der Benchmark der Zürcher Spitäler bestätigt würde, hätte das Folgen für die restliche Schweiz: Die Zürcher Spitäler gehören zu den effizientesten – obwohl das Lohnniveau vergleichsweise hoch ist.