Wie die „Schwäbische Zeitung“ (Dienstag) berichtet, hat sie deshalb Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart beim Staatsgerichtshof eingelegt. Das OLG hatte im April entschieden, dass dem Landkreis Ravensburg das Recht zustehe, einen Übernahmevertrag aus dem Jahr 1970 zu beenden. Grund dafür sei unter anderem eine grundlegende und anhaltende wirtschaftliche Schieflage des Krankenhauses. Isny und der Kreis Ravensburg streiten schon seit gut einem Jahr über die Zukunft des Krankenhauses, das zum Verbund der Oberschwabenklinik (OSK) gehört. Die Klinik mit 19 Betten sollte bis Ende März 2013 im Rahmen eines Sanierungsplans für die OSK geschlossen werden. Isny hatte dagegen geklagt.
Das Landgericht Ravensburg gab dem Kreis im August 2013 Recht, Isny legte dagegen erfolglos Berufung ein. Die Stadt stütze ihre Verfassungsbeschwerde nun auf angebliche Verfahrensfehler am OLG Stuttgart, berichtet die Zeitung.