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Fristlose Kündigung des Krankenhausvorstandes Dr. Martin Biller schlägt erste Wellen

Kuratorium fordert von Biller 120 000 Euro zurück

Warendorf

In einer Pressemitteilung vom Wochenende präzisiert das Kuratorium die Höhe der nicht genehmigten Gehaltszahlungen an den Verwaltungsdirektor. Kurator Jochen Walter: „Die durch nicht genehmigte Gehaltszahlungen entstandene Rückforderungssumme der Stiftung inklusive der gesetzlichen Verzinsung beläuft sich auf rund 120 000 Euro. Die über die zu betrachtenden Jahre netto tatsächlich von Dr. Biller vereinnahmte Summe der nicht genehmigten Bezüge liegt nach Abzug der Zinsen und in Abhängigkeit von der berücksichtigten Besteuerung entsprechend niedriger.“

Joachim Edler

Die sofortige fristlose Entlassung des Krankenhausvorstands Dr. Martin Biller durch das Krankenhaus-Kuratorium ist ein Paukenschlag mit großem Nachhall. Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Stadt und wurde überall diskutiert. Es gibt bereits einen ersten Leserbrief.

Wie unsere Zeitung am Samstag berichtete, ist das Kuratorium zu der Überzeugung gekommen, dass Biller über mehrere Jahre hinweg Vergütungsanteile von weit über 100 000 Euro ausgezahlt wurden – ohne dass das Kuratorium die hierfür notwendigen Beschlüsse getroffen habe. Die Folge: „Fristlose Kündigung.“

Bekannt ist, dass das Kuratorium den Vertrag des Verwaltungschefs bereits im Januar dieses Jahres nicht verlängert hat. Zum Ende dieses Jahres wäre für Biller Schluss gewesen wäre. Die Stelle ist bereits ausgeschrieben. Unabhängig von dieser Diskussion um die Personalie Biller macht das Kuratorium nach den neuesten Erkenntnissen von seinem fristlosen Kündigungsrecht Gebrauch. Laut Dienstvertrag hätten die im Raum stehenden „erfolgsabhängigen Vergütungen“ an den Verwaltungschef jedes Mal vom Kuratorium abgesegnet werden müssen. Kurator Jochen Walter: „Das ist nicht geschehen und somit ein schwerwiegender Fehler.“

In einer Pressemitteilung vom Wochenende präzisiert das Kuratorium die Höhe der nicht genehmigten Gehaltszahlungen an den Verwaltungsdirektor. Walter: „Die durch nicht genehmigte Gehaltszahlungen entstandene Rückforderungssumme der Stiftung inklusive der gesetzlichen Verzinsung beläuft sich auf rund 120 000 Euro. Die über die zu betrachtenden Jahre netto tatsächlich von Dr. Biller vereinnahmte Summe der nicht genehmigten Bezüge liegt nach Abzug der Zinsen und in Abhängigkeit von der berücksichtigten Besteuerung entsprechend niedriger.“

Biller vermutet eine Kampagne gegen seine Person und weist den Vorwurf als „unhaltbar“ zurück. Weder die Summe der gezahlten Vergütungen stimme, noch sei die fristlose Kündigung wirksam, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Er werde sich mit allen juristischen Mitteln dagegen wehren.

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