Rhön-Klinikum: Keine Anfechtungsklage durch Braun
Bei Rhön-Klinikum wird ein juristisches Problem etwas kleiner. Nach der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 hatte die B. Braun Holding angekündigt, eine Anfechtungsklage einzureichen. Dabei ging es um die Satzungsänderung zur „90-Prozent-Klausel“. Diese Anfechtungsklage hat Braun nun zurückgenommen, was von Rhön-Klinikum begrüßt wird.
Ausgestanden ist die juristische Auseinandersetzung jedoch noch nicht. Drei weitere Kläger haben noch entsprechende Klagen laufen. Diese wurden nicht zurückgenommen. Somit kann die Änderung weiterhin nicht ins Handelsregister eingetragen werden und somit nicht in Kraft treten.