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Privatklinik verliert vor Gericht

Nicht auf der Liste: Die Klinik im Park erhält weiterhin keinen Staatsbetrag.

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Zürich – Der Entscheid, gegen den sich die Klinik Im Park wehrte, liegt schon über zweieinhalb Jahre zurück. Im September 2011 beschloss der Regierungsrat eine neue Spitalliste, die Anfang 2012 in Kraft trat. Darauf sind jene Spitäler aufgeführt, die der Regierungsrat für die Versorgung der Bevölkerung als nötig erachtet und die bestimmte wirtschaftliche und qualitative Kriterien erfüllen. In Listenspitälern wird die Behandlung von allgemein versicherten Patientinnen und Patienten je zur Hälfte vom Kanton und von der Grundversicherung bezahlt. Spitäler, die nicht auf der Liste sind, erhalten dagegen keinen Staatsbeitrag und müssen sich mehrheitlich über Zusatzversicherungen finanzieren. Sie nehmen daher nur Halbprivat- und Privatversicherte stationär auf und sind darauf angewiesen, dass die Versicherer mit ihnen Verträge abschliessen.

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