Rote Zahlen

Unikliniken drängen erneut auf Zuschläge

Der Verband der Universitätsklinika betont, in immer mehr Häusern würde die Schere von Kosten und Erlösen auseinanderklaffen.

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MÜNCHEN. Die Universitätskliniken in Deutschland stehen wirtschaftlich gesehen inzwischen schlechter da als der Durchschnitt der Krankenhäuser. Im vergangenen Jahr haben 61 Prozent der Universitätsklinika ein Defizit von mehr als eine Million Euro erwirtschaftet.

Im Jahr zuvor waren es erst 44 Prozent, berichtete der Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), Ralf Heyder, beim 16. Münchner Klinik Seminar.

Das Auseinanderklaffen von Kosten und Erlösen treffe alle Kliniken, räumte Heyder ein. Die Universitätskliniken hätten jedoch eine Reihe von Sonderaufgaben, wie Weiterbildung, Notfallvorhaltung oder Extremkostenfälle, die zum großen Teil ebenfalls über das Fallpauschalen-System (DRG) finanziert werden müssen.

In anderen europäischen Ländern gebe es dafür Systemzuschläge. "Nur bei uns sind alle Kliniken im DRG-System. Der Sonderstatus der Universitätsklinika wird hierzulande gesundheitspolitisch nicht anerkannt", erklärte der VUD-Generalsekretär.

Zu den Besonderheiten der Universitätsmedizin gehören nach Heyders Angaben neben der Kombination von Forschung, Lehre und Krankenversorgung die Hochschulambulanzen sowie die Versorgung von Patienten mit Seltenen Erkrankungen, die in 80 bis 90 Prozent der Fälle von den Universitätsklinika getragen werde.

Abgestuftes System für Notfallvorhaltung geplant

Die große Koalition habe im Koalitionsvertrag zwar angekündigt, dass die besonderen Aufgaben der Universitätsklinika und der Krankenhäuser der Maximalversorgung künftig besser vergütet werden sollen. Damit sei jedoch frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.

Für die Notfallvorhaltung sei ein abgestuftes System geplant, das voraussichtlich sogar erst Mitte 2017 umgesetzt werden kann, so Heyder. Da viele der beabsichtigten Änderungen im Rahmen der Selbstverwaltung konkretisiert werden sollen, sei auch mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen Skepsis angezeigt, meinte Heyder.

So sei eine Neuregelung der Notfallvorhaltung bereits 2009 im damaligen Koalitionsvertrag erwähnt, von der Selbstverwaltung dann aber nicht bearbeitet worden.

Bei den Hochschulambulanzen, die nach Heyders Angaben inzwischen einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung leisten, bestehe angesichts von einem guten Dutzend gesetzlicher Bestimmungen ein "Flickenteppich".

Die Folge: Die Vergütung laufe in der Regel über Fallpauschalen mit Fallzahlobergrenzen. Die Pauschalen seien viel zu niedrig angesetzt, was erheblich zu den Defiziten beitrage. (sto)

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