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Entlassmanagement: Patient muss schriftlich einwilligen

Die bessere Vernetzung zwischen Kliniken, Ärzten und Apothekern ist für ein patientenfreundliches Entlassmanagement entscheidend, aber der Datenschutz muss dabei auf jeden Fall berücksichtigt werden. Das betonte der Ministerialdirigent im Bundesministerium für Gesundheit, Joachim Becker, auf einer Fachveranstaltung der Innungskrankenkassen (IKK) am gestrigen Mittwoch in Berlin. Eine schriftliche Einwilligung des Patienten zur Weiterleitung der entsprechenden Daten sei auch künftig unerlässlich.

 

Vor allem die Übermittlung von Sozialdaten gestaltet sich bislang nach Einschätzung von Experten oft schwierig. So wies Professor Michael Sailer, Ärztlicher Direktor am Neurologischen Rehabilitationszentrum Magdeburg darauf hin, dass es je nach Gesundheitszustand des Betroffenen nicht immer möglich sei, eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten einzuholen. Dies führe zu Problemen und Verzögerungen beim Entlassmanagement. Becker betonte jedoch, eine schriftliche Einwilligung sei datenschutzrechtlich unumgänglich. Zur Not müsse dies dann über Angehörige des Patienten erfolgen.

 

Das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das kurz vor dem parlamentarischen Verfahren steht, soll unter anderem das Entlassmanagement der Kliniken verbessern. Patienten sollen so künftig beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung reibungsloser versorgt werden können. Im Zentrum der IKK-Veranstaltung stand die Koordination der Schnittstellen zwischen den einzelnen Sektoren. Laut Becker bleibe durch das neue Gesetz zwar die Sektoren-Trennung erhalten, jedoch werde der Übergang verbessert. Dabei komme auch dem geplanten E-Health-Gesetz eine entscheidende Rolle zu, da es über neue Telematik-Techniken die Kommunikation zwischen den Bereichen erleichtere. Becker stellte grundsätzlich eine Evaluation des neuen Entlass- und Schnittstellenmanagements in Aussicht. «Hier gibt es über den Innovationsfonds Möglichkeiten, das wissenschaftlich zu begleiten», sagte er. (et)

 

19.03.2015 l PZ

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