Düsseldorf Klinikkeime — Eltern wollen klagen

Düsseldorf · Die Verbreitung von gefährlichen Keimen auf der Kinderstation des Düsseldorfer Florence-Nightingale-Krankenhauses wird offenbar ein juristisches Nachspiel haben. Die Eltern der betroffenen Frühgeborenen wollen die Klinik verklagen.

 Torsten Fuchs, Vater eines der betroffenen Babys, vor dem Florence-Nightingale-Krankenhaus.

Torsten Fuchs, Vater eines der betroffenen Babys, vor dem Florence-Nightingale-Krankenhaus.

Foto: Andreas Bretz

Eine Mutter, die dort am 9. März ihr Kind zur Welt gebracht hat, sagte, sie sei damals nicht über den Keimbefall auf der Kinder-Intensivstation informiert worden. Andere Eltern, deren Kinder sich ebenfalls auf der Station befanden und bei denen kein VRE-Keim nachgewiesen wurde, beklagen sich ebenfalls darüber, dass sie von der Klinik erst zu Ostern über das Vorkommen der Keime unterrichtet wurden.

Auch gegen das Düsseldorfer Gesundheitsamt soll offenbar vorgegangen werden: Die Eltern erwägen eine Dienstaufsichtsbeschwerde. "Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Behörde seit Anfang März von dem VRE-Ausbruch weiß und nicht einmal vor Ort in der Klinik war, um sich ein Bild von der Situation zu machen und seine Aufgabe als Kontrollinstanz wahrzunehmen", sagt Torsten Fuchs, der eine andere Parallele zieht: "Wenn sich jemand über mich als Zahnmediziner beschweren würde, zum Beispiel wegen Hygienemängeln, würde das Gesundheitsamt sofort bei mir in der Praxis stehen und jeden Zentimeter kontrollieren."

Der Kampf gegen resistente Keime erfordert laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) "ein konsequentes Vorgehen auf allen Ebenen". Erforderlich seien die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften in den Krankenhäusern sowie die Kontrollen durch die Gesundheitsämter.

So gefährlich sind Klinikkeime
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Foto: dapd

Bislang besteht jedoch keine Meldepflicht für den Einzelfall. Erst bei gehäuftem Auftreten von gefährlichen Erregern muss das Krankenhaus das zuständige Gesundheitsamt informieren. In seinem bereits im März vorgestellten Zehn-Punkte-Plan sieht Gröhe eine wesentliche Änderung vor: "Ich habe eine Verschärfung der Meldepflicht auf den Weg gebracht, so dass derartige resistente Erreger in Zukunft nicht erst bei einem Krankheitsausbruch, sondern bereits beim ersten Nachweis des Erregers gemeldet werden müssen." Damit bekämen die Gesundheitsämter wertvolle Zeit, um zielgerichtet vorgehen zu können. Die Verordnung, die der Zustimmung der Länder bedarf, soll noch im Sommer in Kraft treten.

(RP)
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