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Das Kantonsspital Baselland (KSBL) und der Kanton Baselland verlieren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sie hatten in den Jahren 2012 und 2013 unrechtmässige Spitaltarife angesetzt.
Das Kantonsspital Baselland (KSBL) und der Kanton Baselland verlieren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Der Kanton Baselland hat die Spitaltarife für die Jahre 2012 und 2013 ohne rechtmässige Grundlage angesetzt, schreibt die „Schweiz am Sonntag“. Mit dem Urteil bekommt Krankenversicherungsvertreter Tarifsuisse zumindest teilweise recht. Tarifsuisse klagte gegen die hohen Tarife, die der Kanton festgesetzt hatte. Wenn diese rückwirkend neu angesetzt werden, drohen dem Spital Millionenverluste.
Für das KSBL wäre das verheerend: Im Gegensatz zu anderen Kantonsspitälern hat es keine Rückstellungen getätigt.