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Neues Gesetz: Allgäuer Kliniken schlagen Alarm
Landratsamt Unterallgäu

Neues Gesetz: Allgäuer Kliniken schlagen Alarm

SYMBOLBILD: Diskussion über das geplante Krankenhausstrukturgesetz in Kempten. Foto: BraunS / iStock / thinkstock
SYMBOLBILD: Diskussion über das geplante Krankenhausstrukturgesetz in Kempten. Foto: BraunS / iStock / thinkstock

Mit dem geplanten Krankenhausstrukturgesetz würden massive finanzielle Einschnitte drohen, meldet das Landratsamt Unterallgäu. Deshalb haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Geschäftsführer der kommunalen Kliniken im Allgäu jetzt mit den Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (CSU) und Karl-Heinz Brunner (SPD) in Kempten zu einem runden Tisch getroffen.

Dabei diskutierten die Teilnehmer über die Konsequenzen des neuen Krankenhausstrukturgesetzes, das zum 1. Januar 2016 umgesetzt werden soll. Die Vertreter der Kliniken im Allgäu brachten ihre Bedenken zum Ausdruck und legten die Folgen für die finanzielle Situation der Kliniken sowie das Personal dar.

Grundsätzlich, so das gemeinsame Statement gegenüber den Bundestagsabgeordneten, besteht auch unter den Kliniken im Allgäu Konsens, dass eine Krankenhausreform notwendig ist. Nur so könnten die Rahmenbedingungen einer hochwertigen Patientenversorgung in den Krankenhäusern weiterentwickelt werden. Bedauerlich sei jedoch, dass die Regierung mit dem nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf den Erwartungen und Bedürfnissen der Krankenhäuser in keiner Weise gerecht werde.

Patientenorientierung erfordert Ressourcen

Die Krankenhäuser im Allgäu unterstützen vollumfänglich die Prämisse, dass eine konsequente Patientenorientierung im Mittelpunkt einer solchen Reform stehen muss. Konsequente Patientenorientierung erfordere jedoch, dass in den Krankenhäusern die dafür notwendigen Ressourcen und Strukturen vorgehalten werden können und die Leistungsfähigkeit der Kliniken gefördert werde.

Das geplante Gesetz, so die einhellige Meinung der Klinikvertreter, werde die finanzielle Situation der Krankenhäuser jedoch weiter verschärfen und die bereits große Arbeitsbelastung für das Personal weiter erhöhen.

Landrat Hans-Joachim Weirather befürchtet darüber hinaus, dass die unter anderem angestrebte Bereinigung von Überkapazitäten insbesondere den ländlichen Raum treffen wird und nicht die Regionen in Deutschland, in denen tatsächlich eine Überversorgung zu verzeichnen ist. Dies sei insbesondere deshalb kritisch zu sehen, da im Allgäu in der Vergangenheit bereits entsprechende Anpassungen in der stationären Versorgung vollzogen wurden.

Kommunale Krankhäuser fürchten drastische Einschnitte

Das Gesetz sieht auch vor, den Krankenhäusern seit Jahren bestehende Vergütungskomponenten ersatzlos zu streichen und ihnen weitere Abschläge für Mehrleistungen aufzuerlegen. „Diese Mehrleistungen sind jedoch insbesondere dem demographischen Wandel sowie dem medizinischen Fortschritt geschuldet, so dass Krankenhäuser hierfür unverschuldet zur Kasse gebeten werden sollen. Außerdem lässt das Gesetz die bereits seit Jahren bestehende Problematik der Unterfinanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern nahezu ungelöst. Während die Anzahl der Patienten, die in den Notaufnahmen der jeweiligen Krankenhäuser vorstellig werden, jährlich zunimmt, werden die hierdurch entstehenden Kosten seitens der Kassen nur zu einem Bruchteil getragen.“

Für Gebhard Kaiser, Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikverbundes Kempten-Oberallgäu, ist es unerklärlich, dass Krankenhäuser, die der Bevölkerung an 365 Tagen im Jahr ihre gesamte Infrastruktur zur Verfügung stellen, im Schnitt lediglich rund 32 Euro für die Behandlung eines ambulanten Notfallpatienten erhalten. Dieser Betrag könne die durch Diagnostik und Behandlung entstehenden Kosten bei weitem nicht decken.

„Versorgung des ländlichen Raums darf sich nicht verschlechtern“

Sollte das Gesetz in der vorgelegten Fassung verabschiedet werden, würden den kommunalen Krankenhäusern im Allgäu in der Summe innerhalb der nächsten fünf Jahre Vergütungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro gestrichen werden und circa 50 Pflegestellen wegfallen. „Dies ist im Hinblick auf die bereits bestehende Arbeitsbelastung und die ohnehin seit Jahren nicht finanzierte tarifliche Personalkostensteigerung nicht hinzunehmen.“

Stephan Stracke erläuterte bei dem Treffen in Kempten, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zwar im Konsens entstanden sei, er jedoch ebenso wie die Klinikvertreter in einzelnen Punkten Verbesserungs- beziehungsweise Anpassungsbedarf sehe. Eine Verschlechterung der Versorgung im ländlichen Raum sowie eine weitere Arbeitsverdichtung dürfe seines Erachtens unter keinen Umständen die Folge des Gesetzes sein. Karl-Heinz Brunner signalisierte ebenfalls, die angesprochenen Bedenken in die öffentliche Anhörung im Bundestag Anfang September einbringen zu wollen. Aus Sicht der beiden Bundestagsabgeordneten sind im Rahmen dieser öffentlichen Beratung insbesondere der Wegfall von bestehenden Vergütungsbestandteilen sowie die unzureichende Vergütung ambulanter Notfallleistungen anzusprechen.

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