Der Landesverband der Freien Wähler lehnt das geplante Krankenhausstrukturgesetz als „Krankenhaus-Schließungsprogramm auf Raten“ ab. Wolfgang Faißt sieht die wohnortnahe Versorgung gefährdet.

Renningen - Der Landesverband der Freien Wähler lehnt das geplante Krankenhausstrukturgesetz als „Krankenhaus-Schließungsprogramm auf Raten“ ab. „Wenn mit einer neuen Krankenhausstruktur in Zukunft ganz klar weniger Krankenhäuser in unserem Land gemeint sind, dann verfehlt das neue, geplante Krankenhausstrukturgesetz seine Wirkung nicht“, sagt der Landesvorsitzende Wolfgang Faißt.

 

Seine Kritik entzündet sich an den geplanten Einsparungen und damit Verschlechterungen, die dieses Gesetz mit sich bringen würde, sollte es planmäßig und ohne Änderungen verabschiedet werden. „Wir Freien Wähler stellen in den Kreistagen in Baden-Württemberg die zweitstärkste Kraft dar und können es uns deshalb nicht erlauben, diesem Gesetz nicht in aller Deutlichkeit zu widersprechen,“ stellt Faißt fest. Und nennt dann die Kürzungen, die das neue Gesetzesvorhaben zum Inhalt hat: Da sei der dringend notwendige Versorgungszuschlag in Höhe von 0,8 Prozent, der ab 2017 ersatzlos entfallen soll. „Und davon ist jedes Haus bei uns im Land betroffen.“ Den Landkreis Böblingen würde es mit 1,4 Millionen Euro Wenigereinnahmen pro Jahr besonders hart treffen.

500 Millionen Euro sollen gespart werden

Mit der Abschaffung des Versorgungszuschlages möchte der Bund 500 Millionen einsparen. Eine weitere Verschlechterung sei auch die Tatsache, dass mehr Behandlungsfälle in den Krankenhäusern nur noch mit massiv abgesenkten Fallpauschalen vergütet werden sollen. Mehr Behandlungsfälle bedeuteten aber umgekehrt, dass die Leistung eines Hauses von der Bevölkerung auch notwendig sei. „Wenn wir schon gute Leistungen erbringen und sich die Nachfrage in dem Haus dadurch gehöht, dann sollen wir durch das neue Gesetz ganz massiv dafür abgestraft werden“, empört sich Wolfgang Faißt.

Weiter stört den Landesvorsitzenden die im Gesetz vorgesehene „Misstrauenskultur“. In dem Gesetz sollten nämlich weitgehende Kontrollrechte des medizinischen Dienstes eingeführt werden, um über Qualitätsabschläge dem Qualitätsbewusstsein nachzuhelfen. „Die Qualität in unseren Krankenhäusern steht auf unserer Prioritätenliste immer ganz oben. Unsere Patienten kommen nur zu uns in die Krankenhäuser, wenn die Qualität der Arbeit der Ärzteschaft, die technische Ausstattung der Häuser und die Versorgung und Betreuung bestmöglich organisiert sind“. Natürlich seien die Krankenhausträger, die Kreistage oder Aufsichtsräte stets bemüht, die Wirtschaftlichkeit der Kliniken zu erhöhen und Einsparpotenziale zu nutzen. Faißt: „Wir sind am Ende der Spirale angekommen. Weniger Geld für die Krankenhäuser führt bei steigenden Personalkosten zu einer ernsthaften Gefährdung der wohnortnahen Krankenhausversorgung.“ Das wolle man so nicht hinnehmen.